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Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch

Ein Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch wird nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Reiseversicherung akzeptiert.

Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch

Die Reiserücktrittsversicherung springt ein, bei einem vorzeitigen Reiserücktritt – Reiseabbruch.

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  • Was tun bei einem vorzeitigen Reiseabbruch?
  • Wichtige Hinweise



Reiserücktrittsversicherung Reiseabbruch


Versicherte Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung bei Reiseabbruch

Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch werden weitere Kosten von der Reiseabbruchversicherung erstattet, die bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise angefallen sind, wie: zusätzliche Rückreisekosten und Mehrkosten, Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen, anfallende Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt, die Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall, Mehrkosten infolge Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels, incl. Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson.

Um im Stornierungsfall bei Nichtantreten der gebuchten Reise, die Stornierungskosten ersetzt zu bekommen, sind vom Versicherungsnehmer Obliegenheiten einzuhalten.

Verhaltensregeln für die Reiserücktrittsversicherung bei vorzeitigem Reiserücktritt Reiseabbruch:

  • unverzügliche Mitteilung der Stornierung, um die Stornierungskosten so gering wie möglich zu halten
  • dem Versicherer jegliche gewünschte Auskunft erteilen und die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
  • ggfl. ärztliche Atteste einzureichen


Achtung! Wichtige Hinweise zur Inanspruchnahme beim Reiserücktritt Reiseabbruch
Nehmen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung wegen einem vorzeitigen Reiseabbruch in Anspruch, müssen Sie sich Ihre Krankheit oder den Tod eines nahen Angehörigen durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Teilen Sie dem Veranstalter den Reiserücktritt so schnell wie möglich mit, da sich bei verzögerter Meldung die zeitlich gestaffelten Stornogebühren erhöhen. Diese Mehrkosten müssten Sie selbst tragen.


Die Inhalte zum Reiserücktritt Reiseabbruch werden hier in verkürzter Weise dargestellt! Für die Vollständigkeit zur Reiserücktrittsversicherung wird keine Gewährleistung übernommen. Für eine ausführliche Darstellung zum Reiserücktritt Reiseabbruch informieren Sie sich bitte auf unserem jeweiligen Reiseversicherung Vergleich direkt im jeweiligen Angebot selbst, denn die Bedingungen für die einzelnen Reiseversicherungen sind vom Anbieter selbst hinterlegt.



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Das Themengebiet Reiserücktrittsversicherung gehört zum Bereich Reiseversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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