Die Rentenversicherung Varianten sind gegliedert in gesetzliche, private und geförderte Rentenversicherung.
- Rentenversicherung Varianten
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Staatlich geförderte Rentenversicherung
- Private Rentenversicherung
- Rentenversicherung
- mehr Informationen
- Rentenversicherung Video
Rentenversicherung Varianten
Die Rentenversicherung ist unterteilt in drei sog. Schichten:.
– Schicht 1 – gesetzliche Rentenversicherung
– Schicht 2 – staatlich geförderte Rentenversicherung
– Schicht 3 – private Altersvorsorge
Eine optimale Altersversorgung ist nur gewährleistet, wenn alle 3 Schichten in Anspruch genommen werden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Während einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftung werden automatisch vom Gehalt Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Dies trifft auf jeden Arbeitnehmer zu. Als Arbeitnehmer kann man sich auch nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, weil dies eine Pflichtversicherung ist.
Die abgeführten Beiträge werden in Entgeltpunkte für den späteren Rentenanspruch umgewandelt.
Auch bei der Rentenversicherung gibt es eine Versicherungspflicht- bzw. Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu einem Einkommen von 66.000 € West und 57.600 € Ost werden 19,9% – jeweils zur Hälfte geteilt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vom Gehalt abgeführt.
Ausgenommen von der Versicherungspflicht bzw. eigenen Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung sind z. B. Selbständige, Freiberufler, Beamte, Arbeitslose, Kinder, nicht Beschäftigte wie z. B. Hausfrauen.
Aber auch für diese Gruppen können u. U. Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt werden, wie z. B. bei Müttern. Bei Müttern werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für max. 10 Jahre berücksichtigt. Allerdings wirkt sich die alleinige Entgeltsammlung aufgrund von Kindererziehung nicht rentenerhöhend aus, bzw. begründen einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.
Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, um z. B. den Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren.
Früher wirkten sich auch lange Ausbildungs- oder Studienzeiten rentenerhöhend aus, im Zuge der Rentenreformen wurden allerdings massive Kürzungen vorgenommen, die zu kräftigen Renteneinbussen führen, s. a. Rentenreformen.
staatlich geförderte Rentenversicherung
Bei der staatlich geförderten Rentenversicherung haben Sie die Qual der Wahl. In diesem Bereich gibt es die staatlich geförderte Riester Rente, die vor allem für Familien mit Kindern interessant ist. Gefördert wird die Riester Rente in Form von Zulagen, wie z. B. die Grundzulage für die Erwachsenen und die Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder. Bei höheren Verdiensten wirkt sich die Beitragszahlung u. U. zusätzlich noch steuermindernd aus.
Selbständige, Freiberufler und besser verdienende Angestellte werden durch den Abschluss einer Rürup Rente steuerlich gefördert.
Darüberhinaus gibt es noch die betriebliche Altersvorsorge – Entgeltumwandlung – in Form von einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse. Die Beteiligung des Arbeitgebers an dieser Form der Rentenversicherung ist freiwillig. Staatlich gefördert wird diese Form der Altersversorgung durch die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Bietet der Arbeitgeber die Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kann der Arbeitnehmer nur diese Form wählen. Führt der Arbeitgeber allerdings keine dieser Formen im Betrieb, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, allerdings kann der Arbeitgeber den Anbieter vorgeben.
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist nach wie vor in klassischer oder fondsgebundener Form erhältlich. Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung müssen komplett aus eigener Tasche aufgebracht werden. Eine steuerliche Förderung gibt es hier nicht, dafür müssen erhaltene Rentenleistungen später nur geringfügig versteuert werden, allerdings sollte der Vertrag bis mindestens 60 Jahre – besser noch 65 Jahre – abgeschlossen werden.
Natürlich gibt es bei dem Erhalt der späteren Rentenleistungen je nach Anbieter Unterschiede – trotz gleichem Beitrag. Dies liegt an den unterschiedlich hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten und der Rendite, die die jeweilige Rentenversicherung erwirtschaftet.
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