Die Risikolebensversicherung schützt mit hohen Versicherungssummen etwaige Finanzierungen oder sichert die Familie ab.
- Risikolebensversicherung FAQ
- Wer braucht eine?
- Worauf achten bei Vertragsabschluß?
- Die Überschußbeteiligung
- Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Risikolebensversicherung FAQ
Worauf achten bei Abschluss einer Risikolebensversicherung?
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen, gibt es bei der Risikolebensversicherung nur wenig Anhaltspunkte, worauf man vor einem Abschluss achten sollte:
- die Variante – gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme. Auf eine Person oder auf Gegenseitigkeit (bei Partnern)
- ein finanzkräftiges Unternehmen auswählen
- ein möglichst geringer Bruttopreis, denn was viele nicht wissen, aufgrund der Überschussbeteiligung ist der Nettopreis nicht garantiert, sondern nur der Bruttopreis, der im schlimmsten Fall zu zahlen wäre
- eine ausreichend hohe Versicherungssumme
- die maximale Laufzeit, denn vorzeitig kündigen geht immer, was nicht geht, ist die Verlängerung der Risikolebensversicherung, wenn es a.) der Gesundheitszustand nicht mehr zulässt und b.) auch wesentlich teurer wird.
Risikolebensversicherungen Überschussbeteiligung
Lediglich bei einigen Vertragsformen der Hinterbliebenenabsicherung zahlt die Versicherung eine Überschussbeteiligung aus. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn man auch den ausgewiesenen Bruttobeitrag als Zahlbeitrag verwendet. Üblicher ist, die Überschüsse zur Beitragsverrechnung zu verwenden (den Nettobeitrag) und damit die regelmäßigen Zahlungen des Versicherten zu senken.
Kapital für die Altersvorsorge bildet diese Form der Lebensversicherung in keinem Fall. Deshalb kann sie schon für relativ niedrige Beiträge einen hohen finanziellen Todesfallschutz gewähren.
Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Genau wie in der Lebensversicherung gibt es immer eine Gesundheitsprüfung. Es gibt keine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Bei der Gesundheitsprüfung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Trotz einer Gesundheitsprüfung, heißt dies jedoch nicht, dass Menschen mit Vorerkrankungen nicht versicherbar sind. Dies kommt darauf an, wie relevant die Erkrankung für die Lebensversicherung ist und nicht jede Versicherung trifft da die gleiche Entscheidung. Also einen Antrag zu stellen, kann sich alle Male lohnen – mehr wie „Nein“ sagen, einen Risikozuschlag nehmen oder einen Ausschluß der Erkrankung zu erhalten, kann nicht passieren.
Die Gesundheitsprüfung stellt sicher, dass nicht hochgradig Erkrankte eine Versicherung erhalten, die bereits nach kurzer Einzahlungszeit aufgrund eines Todesfalls zum Tragen kommt. Denn dann, wären die Beiträge nach kurzer Zeit nicht mehr bezahlbar.
Ab einer höheren Versicherungssumme von etwa 250.000 Euro wird oft zusätzlich auch noch ein ärztliches Zeugnis verlangt.
Kurzvideo: zur Lebensversicherung mit wichtigen Tipps
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Das Themengebiet Risikolebensversicherung gehört zum Bereich Lebensversicherung in der Rubrik Rente und Vorsorge und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.