Viele Gerichtsurteile müssen verschiedene Entscheidungen bezüglich der Lebensversicherung im Todesfall treffen.
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Lebensversicherung Urteile
Je nach Schadensart – Todesfall Leistungen, Überschußbeteiligung oder sonstiges – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.
§§ – Urteile Lebensversicherung Todesfall Leistungen
Risikolebensversicherung – Verlängerung des Vertrags
Lebensversicherung – Bezugsrecht Änderung
Bezugsberechtigte Person im Todesfall geht leer aus
Risikolebensversicherung – Verlängerung des Vertrags
Die Verlängerung einer Risikolebensversicherung wird wie ein Neuabschluss behandelt. Die Konsequenz daraus: Es gilt erneut eine dreijährige Wartezeit bei Selbsttötung, d. h. die Versicherungssumme kommt bei Tod aus diesem Grund nicht zum tragen. Allerdings muss der Versicherer seinen Kunden auch daraufhinweisen, sonst muss er Schadensersatz leisten.
OLG Saarbrücken, AZ. 5 U 704/06-89
Lebensversicherung – Bezugsrecht Änderung
Wir in einer Lebensversicherung das Bezugsrecht für die Leistung im Todesfall geändert, sollte der neue Bezugsberechtigte von seiner Einsetzung erfahren, damit er im Todesfall die Möglichkeit hat, diese „Schenkung“ sofort anzunehmen, ansonsten haben die eigentlichen Erben die Möglichkeit das Bezugsrecht anzufechten. So fechtete eine Witwe, dessen Bezugsrecht aus der Lebensversicherung gestrichen wurde, die geänderte Bezugsberechtigung zugunsten der neuen Partnerin an, bevor diese das Schenkungsangebot annehmen konnte und damit fiel die Auszahlung aus der Lebensversicherung dem Nachlass zu.
BGH, Az. IV ZR 238/06
Bezugsberechtigte Person im Todesfall geht leer aus
Die erste Frau eines Verstorbenen war immer noch bezugsberechtigte Person für den Todesfall. Als diese jedoch nach dessen Tod nicht ausfindig gemacht werden konnte, hat die Versicherung das Erbe an die zweite Ehefrau ausgezahlt. Die Klage der ersten Frau, die bis vor den Bundesgerichtshof zog blieb erfolglos.
BGH, Az. IV ZR 38/12
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