Das Kapitallebensversicherung Bezugsrecht bezieht sich auf die Leistungen, die im Todesfall fällig werden.
Informationen widerrufliches Bezugsrecht und unwiderrufliches Bezugsrecht der Lebensversicherung.
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Kapitallebensversicherung Bezugsrecht
In der Kapitallebensversicherung wird unterschieden zwischen widerrufliches Bezugsrecht und unwiderrufliches Bezugsrecht. Eingetragen wird hier, die Bezugsberechtigung der Leistungen im Falle eines Todes.
Kapitallebensversicherung widerrufliches Bezugsrecht
Ein widerrufliches Bezugsrecht kann in der Kapitallebensversicherung jeder Zeit geändert werden, was vielleicht auch ganz sinnvoll ist, wenn man z. B. neu geheiratet hat, weil im Falle eines Falles die Todesfallleistungen immer an die Person ausgezahlt werden, die im Vertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen ist, auch wenn dies die 1. Ehefrau sein sollte, von der man bereits seit 20 Jahren geschieden ist. Die normale Erbfolge bleibt in dem Fall in der Lebensversicherung außen vor.
Kapitallebensversicherung unwiderrufliches Bezugsrecht
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann in der Kapitallebensversicherung nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann in einer Kapitallebensversicherung evtl. sinnvoll sein, bei Abschluss einer Direktversicherung über den Arbeitgeber.
Hat der Arbeitnehmer in der Kapitallebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht, kann die Direktversicherung vom Insolvenzverwalter im Fall einer Insolvenz des Unternehmens nicht gekündigt werden und in die Insolvenzmasse mit einfließen lassen.
Das Themengebiet Kapitallebensversicherung Bezugsrecht gehört zum Bereich Lebensversicherung in der Rubrik Rente und Vorsorge und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
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