Die Unfallversicherung Leistungen bemessen sich am Grad der Invalidität und dafür gibt es eine Gliedertaxe.
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Unfallversicherung Leistungen FAQ
Unfallversicherung Invalidität
Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück (Invalidität), erhalten Sie als Unfallversicherung Leistungen die vereinbarte Kapitalsumme als Entschädigung.
Bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Invalidität von 1% durch einen Unfall, begründet einen Anspruch auf Unfallversicherung Leistungen.
Entsprechend dem Grad Ihrer Invalidität (Beeinträchtigungen, bleibende Schäden) erhalten Sie:
- eine einmalige Invaliditätsentschädigung
- oder eine monatliche Rente, wenn Sie diese vereinbart haben
- beides bedingt durch einen hohen Invalidtätsgrad, wenn vereinbart
Weitere Leistungen der Unfallversicherung, wenn vereinbart sind u. a. Unfalltagegeld, Genesungsgeld, kosmetische Operationen, Unfallrente, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Sofortleistungen etc.
Unfallversicherung Gliedertaxe
In der sog. Gliedertaxe gibt es feste Werte, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit einzelner Glieder als Maßstab für die Unfallversicherung Leistungen herangezogen werden z.B. bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von:
Anhand dieser Gliedertaxe bemisst sich in der privaten Unfallversicherung die Höhe der Invaliditätsleistung, zuzüglich des gewählten Progressions- oder Mehrleistungstarifes.
Bei Teilverlusten, gemäß der Gliedertaxe, berechnen die Versicherer die Unfallversicherung Leistungen nach entsprechend geringeren Prozentsätzen.
Sind mehrere Organe oder Funktionen betroffen, addieren sich in der Unfallversicherung die einzelnen Invaliditätsgrade gemäss der Gliedertaxe bis auf maximal 100%.
Wählt man ein sog. Komfort Paket wird häufig eine verbesserte Gliedertaxe zugrunde gelegt und die Entschädigungen fallen höher aus.
Haben Sie keine normale Unfallversicherung abgeschlossen, sondern eine reine Unfallrentenversicherung ist ebenfalls die o. g. Gliedertaxe Bestandteil der Unfallversicherung, aber eine Entschädigung, bzw. die vereinbarte Unfallrente, wird in diesem Fall erst ab einem Invaliditätsgrad von mind. 50 % fällig (vereinzelte Verträge ab 40% Invalidität).
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