Viele Berufsunfähigkeitsversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Unklarheiten bei der Berufsunfähigkeit auseinander setzen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Urteile
Je nach Schadensart – Anerkennung und Verweisung, Annahme und Rücktritt oder sonstiges – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.
Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Damit Selbständige Leistungen beziehen können, haben diese allerdings auch mehr Auflagen als Angestellte. Letztendlich bleibt einem oftmals nur der Klageweg übrig.
§§ – Urteile Berufsunfähigkeitsversicherung sonstiges
Pfändung bei Selbständigen
Zahlung trotz neuer Ausbildung
Pfändung, Pfändungsfreigrenze
Nachprüfungspflicht in der BU
Vergleichbarer Beruf begründet Einstellung der Zahlung
Kontrollen bei Berufsunfähigkeit erlaubt
Pfändung bei Selbständigen
Für Selbständige gilt: Seit 2007 besteht nur noch Pfändungsschutz für private Altersrenten. Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zählen nicht dazu, ebensowenig zählen gezahlte Leistungen zum Arbeitseinkommen. Ist man bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitnehmer oder Beamter gewesen, erhält man wenigstens noch Vergünstungen.
BFH, AZ. IX ZB 99/05
Zahlung trotz neuer Ausbildung
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung eine unbefristete Zusage zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gemacht, muss diese auch dann weiter gezahlt werden, wenn eine Ausbildung in einem neuen Beruf absolviert wird. Der Maurerlehrling musste seine Ausbildung vorzeitig unterbrechen, wegen einer Lähmung des rechten Armes und fing später eine neue Ausbildung an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wollte zum Ende der neuen Ausbildung die Zahlung einstellen.
Bundesgerichtshof, AZ. IV ZR 269/08
Pfändung, Pfändungsfreigrenze
Auch bei dem Bezug einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen (989,99 Euro monatlich), wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Unterbrechung in die Zahlung der Altersrente übergeht und ausschließlich eine Rentenzahlung vereinbart wurde (kein Kapitalwahlrecht).
Bundesgerichtshof, AZ. IX ZR 132/09
Nachprüfungspflicht in der BU
Auch wenn bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit bereits feststeht, dass bis zum Ende die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Leistungspflicht steht, ist eine jährliche Nachprüfung Voraussetzung und auch zumutbar.
OLG Bremen, AZ. 3 U 12/11
Vergleichbarer Beruf begründet Einstellung der Zahlung
Erhält der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente und übt dann jedoch eine vergleichbare Tätigkeit aus, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der Rente einstellen, wenn hinzukommt, dass der Lohn vergleichbar mit dem alten Lohn ist (abzügl. ca. 20%), die Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sind und der soziale Status beim etwa gleichen Niveau bleibt. Wenn allerdings ein Handwerkermeister zukünftig als Laborassistent arbeitet, ist dies keine vergleichbare Tätigkeit und die Rente muss weiter gezahlt werden.
OLG Karlsruhe, AZ. 12 U 93/12
Kontrollen bei Berufsunfähigkeit erlaubt
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung einen begründeten Verdacht, dass mit den Angaben zur Berufsunfähigkeit etwas nicht stimmt, darf diese auch in Einzelfällen einen Detektiv einschalten, um den Verdacht zu überprüfen. In diesem Fall bekam der Kunde zu Unrecht eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem er angegeben hatte, nur noch zwei Stunden an max. 3 Tagen an Besprechungen teilzunehmen, aber gleichzeitig Geschäftsführer einer nicht angegebenen Firma war.
OLG Köln, AZ. 20 U 98/12
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