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Wohngebäudeversicherung Kündigung

Eine Wohngebäudeversicherung Kündigung ist in verschiedenen Fällen möglich, jedoch nicht immer sinnvoll. Worauf Sie jetzt achten sollten!

Gebäudeversicherung Kündigung
Die Wohngebäudeversicherung Kündigung ist trotz laufender Hypothek möglich.

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  • Kündigung mit Zustimmung der Bank
  • Wohngebäudeversicherung widerrufen
  • Die Kündigung bei Eigentümerwechsel
  • Kündigung bei langer Laufzeit
  • Kündigung im Schadensfall
  • Reguläre Kündigung + Sonderkündigungsrecht



Wohngebäudeversicherung Kündigung – wichtige Hinweise



Die Zustimmung der Bank zur Wohngebäudeversicherung Kündigung, muss der Versicherung 1 Monat vor dessen Ablauf vorliegen.
Im zweiten Schritt legen Sie Ihrer Bank dieses Schreiben vor, mit der Bitte um eine entsprechende Bestätigung. In der Regel hat die Bank keine Bedenken bei der Kündigung, insbesondere dann, wenn Sie z. B. eine günstigere Variante gefunden haben.

Musterformulare zur Wohngebäudeversicherung Kündigung finden Sie u. a. hier

Wohngebäudeversicherung widerrufen

Man hat nach einem Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, nach Erhalt des Versicherungsscheines incl. aller dazugehörigen Bedingungen und Informationen.

Wohngebäudeversicherung Kündigung bei Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel bzw. Besitzerwechsel geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Nach erfolgter Eintragung im Grundbuch ist eine Kündigung der bestehenden Wohngebäudeversicherung innerhalb von vier Wochen möglich.

Ein Verkauf des Hauses sollte der Wohngebäudeversicherung unverzüglich gemeldet werden, da die Versicherung einen Monat später bereits nicht mehr zur Leistung verpflichtet ist.

Kündigung bei langer Laufzeit

Durch das neue VVG, das seit dem 01.01.2009 gültig ist, ist eine reguläre Kündigung der Wohngebäudeversicherung bereits zum Ende des 3. Versicherungsjahres möglich, trotz eines abgeschlossenen 5- oder 10-Jahres Vertrages.
Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss der Wohngebäudeversicherung 3 Monate vor Ablauf des z. B. 3. Versicherungsjahres vorliegen.


Wohngebäudeversicherung Kündigung im Schadensfall

Nach erfolgter Zahlung oder Ablehnung eines Schadens in der Wohngebäudeversicherung, muss die Kündigung innerhalb eines Monats erfolgen.
Die außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung kann zu sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Der zuviel bezahlte Beitrag wird anteilig zurück erstattet.

Reguläre Kündigung und Sonderkündigungsrecht

Nach vollständigem Ablauf der Vertragslaufzeit, kann eine reguläre Kündigung der Wohngebäudeversicherung erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass diese fristgerecht 3 Monate vor Ablauf der Versicherung zugehen muss.

Erfolgt in der Wohngebäudeversicherung eine Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserungen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung.

Wohngebäudeversicherung Kündigungsformulare

Für alle hier aufgeführten Kündigungsmöglichkeiten finden Sie entsprechende Musterformulare zum Download unter:
Wohngebäudeversicherung Formulare



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Das Themengebiet Wohngebäudeversicherung Kündigung gehört zum Bereich Sachversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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