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Urteile: Wohngebäudeversicherung Leitungswasserschaden

Viele Wohngebäudeversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Leitungswasserschäden auseinander setzen.

Urteile Gebäudeversicherung
Nicht jeder Leitungswasserschaden ist ersatzpflichtig, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.

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  • Gebäudeversicherung Urteile
  • Auflagen und Kürzung bei Frostschaden
  • Schadensmeldung, Schaden nach Versicherungswechsel
  • Schaden durch Regenwasserrohr




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Wohngebäudeversicherung Urteile

Je nach Schadensart – Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Wohngebäudeversicherung Definition Leitungswasser-, Frostschaden

Passiert durch Leitungswasser ein Schaden am Wohngebäude (hierzu zählen auch Frostschäden), kommt die Wohngebäudeversicherung auch für etwaig entstandene Folgeschäden auf. Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung beziehen sich nach einem Schadensfall auf:

  • Aufräumungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Trocknungsmaßnahmen
  • Reparaturmaßnahmen
  • Ersatz zerstörter und abhanden gekommener Sachen

Für einen begründeten Anspruch, muss jedoch ein Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen.

§§ – Urteile Wohngebäudeversicherung Leitungswasserschaden

Auflagen bei Frostschaden
Wasserschaden durch Regenwasserrohr
Leitungswasserschaden unverzüglich melden
Leitungswasserschaden bei Versicherungswechsel
Kürzung bei Frostschaden
Leitungswasserschaden durch Hund des Mieters verursacht

Auflagen bei Frostschaden

Kein Versicherungsschutz besteht in der Wohngebäudeversicherung bei einem Frostschaden, wenn im Versicherungsvertrag der Einschluss der groben Fahrlässigkeit nicht mit vereinbart wurde und wenn dann durch längere Abwesenheit des Versicherungsnehmers die Leitungen nicht entleert und nicht für ausreichende Temperaturen im Gebäude gesorgt wurde.

LG Berlin, Az. 7 O 527/03

Wasserschaden durch Regenwasserrohr

Ein Wasserschaden, durch ein Regenwasserrohr entstanden, ist nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, weil ein Regenwasserrohr laut Versicherungsbedingungen nicht zum Zu- oder Ableitungswasserrohr der Wasserversorgung zählt. Der Schaden eines Hausbesitzers in Höhe von 8.700 Euro der durch das Überlaufen der Dachrinnen entstand, weil ein Regenablussrohr auf dem Grundstück durchgebrochen war, wurde nicht erstattet.

LG Coburg, Az. 23 0 786/09


Leitungswasserschaden unverzüglich melden

Auch bei einem Wechsel oder Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung muss ein Leitungswasserschaden der Wohngebäudeversicherung unverzüglich mitgeteilt werden, auch wenn der Versicherungsschein noch nicht ausgefertigt wurde. Den mittlerweile bereits beseitigten Schaden erst Wochen später nach Erhalt der Police einzureichen, ist zu spät.

AG München, Az. 244 C 26368/09

Leitungswasserschaden bei Versicherungswechsel

Tritt ein Leitungswasserschaden auf, bei dem unklar ist, zu welchem Zeitpunkt dieser entstanden ist, geht dies zu Lasten des Versicherten, wenn dieser einen Versicherungswechsel durchgeführt hat und nun nicht genau festgestellt werden kann, welche der beiden Versicherungen für den Schaden aufkommen muss.

OLG Celle, Az. 8 U 213/11


Kürzung bei Frostschaden

Das Absperren der Wasserleitungen in unbewohnten Gebäuden während der Winterzeit ist Pflicht. Das Nichteinhalten stellt eine Obliegenheitsverletzung dar und der dadurch grob fahrlässige Leitungswasserschaden darf durch die Versicherung um 70% gekürzt werden, auch wenn eine der Wohnungen noch von einem ehemaligen Mieter genutzt wird.

Landgericht Essen, Az. 9 O 178/09

Leitungswasserschaden durch Hund des Mieters verusacht

Als ein Mieter seinen Hund auf dem Gäste WC einsperrte, verursachte dieser einen Leitungswasserschaden, weil er es schaffte, das Klopapier abzuwickeln, damit das Waschbecken zu verstopfen und im Anschluss auch noch den Wasserhahn aufbekam. Den Wasserschaden in der Mietwohnung einschließlich den zwei darunter liegenden Wohnungen musste die Gebäudeversicherung des Vermieters übernehmen, weil der Hundehalter in diesem Fall nicht haftbar war. Der Hundehalter hätte weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt und das Verhalten des Hundes war nicht vorhersehbar.

Landgericht Hannover, Az. 19 S 1968/99

weitere Urteile:
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>> Urteile Wohngebäudeversicherung Brandschaden>>
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Das Themengebiet Wohngebäudeversicherung Urteile gehört zur Rubrik Versicherungsschaden & Urteile und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Gebäudeversicherung Video

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Kurzvideo: zur Wohngebäudeversicherung als Entscheidungshilfe (2.33 min)





 

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