Mit einem Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel haben Sie verschiedene Varianten zur Auswahl.
Informationen und Formulare für den neuen Hausbesitzer zum Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel. weiter zum Gebäudeversicherung Vergleich >
- Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel
- Wohngebäudeversicherung neuer Hausbesitzer
- Behalten oder kündigen?
- Wohngebäudeversicherung übernehmen
- Musterformulare zum Eigentümerwechsel s. unten
Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel
Möchten Sie den bisherigen Ablauf der Wohngebäudeversicherung beibehalten, sollten Sie dass auch in Ihrem Schreiben der Wohngebäudeversicherung mitteilen und darauf achten, wenn Sie die neue Police der Wohngebäudeversicherung erhalten, ob die Versicherung dies auch eingehalten hat, weil nach Ablauf Ihrer Widerrufsfrist z. B. der 5-Jahres Vertrag seine Gültigkeit hat.
Nach dem neuen VVG, dass für alle Verträge ab dem 01.01.2009 gültig ist, besteht die Möglichkeit auch einen 5-Jahres Vertrag im Bereich der Wohngebäudeversicherung bereits zum Ende des 3. Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen.
Achtung Schadensfalle
Fragen Sie den Vorbesitzer ob und wenn ja, wie viele Vorschäden in den letzten 5 Jahren aufgetreten sind, wenn Sie eine Kündigung in Betracht ziehen. Sie werden von der neuen Versicherung explizit nach Vorschäden und der Vorversicherung gefragt. Bei mehreren Schäden droht eine Ablehnung seitens der neuen Versicherung und macht es Ihnen unmöglich, eine neue Wohngebäudeversicherung zu finden.
Gebäudeversicherung Musterformulare zum Eigentümerwechsel
Musterformulare zum Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel als Download erhalten Sie hier:
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