Das Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht kann nach einer Beitragsanpassung in Anspruch genommen werden.

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- Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht
- Beitragsanpassung nach Schadensfall
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Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht
Beitragsanpassung bzw. Angebot mit Selbstbeteiligung seitens der Versicherung
Erhalten Sie kurz nach dem Sie einen Schaden eingereicht haben, eine Beitragsanpassung bzw. ein Angebot mit Selbstbeteiligung von der Wohngebäudeversicherung, sollten Sie dieses Angebot zumindest für ein Jahr annehmen, sonst droht in der Regel die Kündigung der Versicherung. Und eine neue Gebäudeversicherung zu finden, wenn die alte Gebäudeversicherung bereits gekündigt hat, wird sehr schwer werden. Deswegen unser Rat: Nehmen Sie den Vorschlag für ein Jahr an, suchen Sie sich in der Zeit eine neue Versicherung und kündigen Sie die alte Versicherung erst, wenn Sie von der neuen Versicherung eine Deckungszusage erhalten haben.
Gebäudeversicherung Musterformular Sonderkündigungsrecht
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