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Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze ist nicht entscheidend für einen Wechsel.

Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze, erforderlich.

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Gesetzliche Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Verdienten sie in den letzten drei Jahren über der sog. Versicherungspflichtgrenze (Die Versicherungspflichtgrenze 2017 – 57.600 EUR/4.800 €mtl.), haben Sie die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.


Achtung – Änderung im Jahr 2011!

Haben Sie als Angestellter 1 Jahr lang über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Versicherungspflichtig wird man automatisch, wenn das Einkommen dauerhaft unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sinkt.
Ausnahme: Privat Versicherte mit einem Abschluss vor 2003. Diese dürfen weiterhin privat versichert bleiben, solange das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von – 2017 – 52.200 EUR. liegt.

Auch Beamte sind im Regelfall privat versichert.

Unterhalb dieser o.g. Verdienstgrenzen, werden Sie als sog. Pflichtmitglied bei den gesetzlichen Krankenkassen geführt.


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