Durch einen Hausratversicherung Wohnungswechsel z. B. bei einer Scheidung, kann auch eine Hausratversicherung Doppelversicherung entstehen.
- Hausratversicherung Wohnungswechsel
- Hausratversicherung Doppelversicherung
- Hausratversicherung Scheidung
- Hausratversicherung Urlaub
- Musterformulare
Hausratversicherung Wohnungswechsel
Haben beide den Vertrag unterschrieben, bleibt die alte Wohnung auch im Fall einer Scheidung versichert.
Hausratversicherung Urlaub, Urlaubszeit
Unter den Versicherungsschutz fällt der Hausrat auch, wenn er sich vorübergehend – bis zu drei Monaten – nicht in der Wohnung, sondern sich beispielsweise zur Reparatur, in der Reinigung, auf Urlaub oder am Arbeitsplatz befindet. Im Rahmen dieser „Außenversicherung“ gilt in der Hausratversicherung eine Höchstentschädigung von 10% der Versicherungssumme und zusätzlich eine maximale Entschädigungsgrenze. Im Urlaub innerhalb Europas übernimmt die Hausratversicherung somit zumindest teilweise die Funktion einer Reisegepäckversicherung, zumindest im Bereich der Gefahren die auch für die Hausratversicherung gelten – Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Allerdings gilt während der Urlaubszeit für Ihren Hausrat zu Hause: die Wohnung darf nicht länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt oder unbeaufsichtigt bleiben.
Musterformulare
Musterformulare und Vorlagen zum Hausratversicherung Wohnungswechsel oder zur Doppelversicherung finden Sie bei uns unter: Hausratversicherung Formulare
zum Hausratversicherung Versicherungsvergleich >
Das Themengebiet Hausratversicherung Wohnungswechsel gehört zum Bereich Sachversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.