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Hundehaftpflicht Kampfhundeverordnung

Die Hundehaftpflicht Kampfhundeverordnung regelt, welche Hunde in Deutschland einer Pflichtversicherung bedürfen.

Hundehaftpflicht Kampfhundeverordnung

Die Kampfhundeverordnung regelt die Vorschriften für Kampfhunde in den verschiedenen Bundesländern, u. a. auch die Regelung zur Kampfhundehaftpflicht

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  • Kampfhundehaftpflicht Rassen
  • Kampfhundeverordnung Bundesländer
  • Kampfhundeverordnung Berlin
  • Kampfhundeverordnung Bayern



Kampfhundehaftpflicht – Kampfhundeverordnung

Mit der Kampfhundeverordnung ist natürlich die Verordnung der einzelnen Bundesländer für sog. Listenhunde gemeint. In dieser Verordnung wird u. a. festgelegt, für welche Hunderassen der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist. Der Begriff „Kampfhunde“ ist allerdings der im Volksmund übliche Begriff für die Listenhunde.

In vielen Bundesländern ist die Haltung bestimmter Hunderassen – der sog. Kampfhunde – mit verschiedenen Auflagen verknüpft, wie z. B. ein Wesenstest, ein Hundeführerschein, das Tragen eines Maulkorbs, die Anleinpflicht und der Besitz einer Kampfhundehaftpflicht sind über die Kampfhundeverordnung vorgeschrieben.

Kampfhundeverordnung der Bundesländer

Brandenburg, Bremen, Hamburg s. a. Kampfhundeverordnung Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW s. a. Kampfhundeverordnung NRW, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen Anhalt.

In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland Pfalz ( ab 31.März 2005 ), Saarland, Sachsen und Sachsen Anhalt gilt die Kampfhundeverordnung für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Als Kampfhunde eingestufte Hunderassen, die eine spezielle Kampfhundehaftpflicht benötigen z. B.:
Kampfhundehaftpflicht für Mastiff

  • American-Staffordshire-Terrier
  • Pittbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Bullterrier
  • Napoleitano
  • Mastino Espanol
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • SharPei
  • Bandog
  • Tosa-Inu
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka

sowie deren Kreuzungen.

Kampfhundehaftpflicht Kampfhundeverordnung Berlin

In Berlin gilt die Versicherungspflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft wurden.

Kampfhundehaftpflicht Kampfhundeverordnung Bayern, Baden Württemberg

Durch die Kampfhundeverordnung in Bayern und Baden Württemberg wird die Erlaubnis zum Halten eines als Kampfhund eingestuften Hundes in der Regel vom Nachweis einer Kampfhundehaftpflicht abhängig gemacht. Dazu zählen z. B. Rassen wie Mastiff, Pitbull oder Staffordshire-Terrier.

Hinzu kommt, dass die Versicherungsprämie für die Kampfhundehaftpflicht wirklich sehr teuer sein kann. Bevor man sich einen Kampfhund anschafft, sollte man die Prämien der Kampfhundehaftpflicht unbedingt vergleichen, die Prämienunterschiede sind in der Hundeversicherung – abhängig von der gewählten Tierhaftpflichtversicherung – z. T. erheblich.

Es gibt jedoch Versicherungen, die Bundesländer übergreifend günstige Angebote auch für Kampfhunde bereit halten.
In unserem Hundehaftpflicht Vergleich können selbstverständlich auch Kampfhunde berechnet werden, darüberhinaus haben wir einen speziellen Preisvergleich zur Kampfhundehaftpflicht für Sie zusammen gestellt.

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