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Urteile: Hundehaftpflicht Personenschäden

Einige Hundehaftpflicht Urteile müssen sich mit den unterschiedlichsten Personenschäden auseinander setzen.

Hundehaftpflicht Urteile

Gerade bei Verkehrsunfällen, verursacht durch einen Hund, gibt es imense Hundehaftpflicht Personenschäden.

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  • Hundebeisserei
  • Nicht angeleinte Hunde
  • Wenn der Wachund zubeißt
  • Aufpasser und Tierarzt gebissen




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Hundehaftpflicht Urteile

Je nach Schadensart – Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Definition Hundehaftpflicht Personenschaden

Passiert ein Schaden, an dem ein Hund beteiligt ist, kommt die Hundehaftpflicht auch für etwaig entstandene Personenschäden auf. Dies können u. a. sein:

  • Schmerzensgeldzahlung
  • Ersatz der Krankheitskosten an die Krankenkasse
  • Rehamaßnahmen
  • Rentenzahlungen

Häufig ist es dabei unerheblich, ob dem Hundehalter überhaupt ein Verschulden vorgeworfen werden kann.

§§ – Urteile Hundehaftpflicht Personenschaden

Beisserei durch unangeleinten Hund
Hundehalter will seinen Hund schützen und greift ein
Hundehalter greift bei Beisserei unter Hunden ein
Ein Wachhund als Nutztier
Hund beißt Tierarzt während der Behandlung
Angeleinter Hund beim einkaufen erschreckt Kundin
Sturz durch unangebrachtes Ausweichen – keine Leistung
Kunde stürzt über liegenden Hund im Eingangsbereich
Hund beißt seinen Aufpasser
Nicht angeleinter Hund verusacht Fahrradfahrer Sturz
Hundehalter haftet auch für Schäden in Tierpension
Eingreifen bei Hundebeisserei

Beisserei durch unangeleinten Hund

Wird ein Hund mit anderen Hunden in eine Beisserei verwickelt, muss der Hundehalter dessen Hund ohne Aufsicht herumstreunt, am meisten für den entstandenen Schaden zahlen. In diesem Beispiel griff ein streunender Hund die Hunde eines Passanten an, dieser stürzte, weil er mehrere Hunde an der Leine hatte und diese nicht loslassen wollte. Zwar muss die Hundehaftpflicht des Hundehalters zahlen, der Richter lastete der gestürzten Person in diesem Fall jedoch einen Mit-Haftungsanteil von 20% an.

LG Coburg, AZ. 12 O 741/06

Hundehalter will seinen Hund schützen und greift ein

Wer sich bei einem Hundekampf ins Getümmel wirft und versucht seinen Hund am Halsband zu packen, handelt grob fahrlässig und trägt eine Mitschuld von 50%. Die gegnerische Hundehaftpflicht muss somit nur anteilig leisten.

OLG Brandenburg, Az. 1 U 2/08

Hundehalter greift bei Beisserei unter Hunden ein

Ein Hundehalter hatte während einer Beisserei unter den Hunden versucht, die Hunde zu trennen und wurde dabei in die Hand gebissen. Laut Urteil hatte er keinen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten und kein Anrecht auf Schmerzensgeld, die Hundehaftpflicht musste in diesem Fall keine Entschädigung leisten.

LG Bamberg, Az. 3 S 197/01


Ein Wachhund als Nutztier

Ein Ladenbesitzer hatte seinen Hund angeleint vor dem Laden platziert, als dieser eine Kundin biss. Die Kundin verlangte 4.000 € Schmerzensgeld. Der Ladenbesitzer argumentierte, sein Hund sei ein Wachhund und fiele somit unter Nutztierhaltung. Wenn dem so gewesen wäre, hätte die Kundin beweisen müssen, dass er als Halter des Hundes ungenügend aufgepasst hätte. Die Richter sprachen sich allerdings gegen die Nutztierbezeichnung aus, weil der Hund allgemein als gutmütig bekannt war und der Hund auch im Haus des Besitzers übernachtete. Der Ladenbesitzer wurde schuldig gesprochen, eine Hundehaftpflicht hätte in diesem Fall Schadensersatz leisten müssen.

LG Bayreuth, Az. 12 S 80/07

Hund beißt Tierarzt während der Behandlung

Ein Hund beißt den Tierarzt während der Behandlung und verletzt ihn schwer. Die Hundebesitzerin haftet jedoch nur für die Hälfte des Schadens, obwohl sie bei der Behandlung nicht anwesend gewesen ist. Der Schäferhund aus diesem Fall biß den Tierarzt nach dem Aufwachen aus der Narkose in den Arm. Der Mann kann durch diesen Vorfall nicht mehr arbeiten gehen. Aufgrund des „beruflichen Risikos“ wurde ihm ein Mitverschulden von 50% angelastet, so dass die Hundehaftpflicht der Hundehalterin in diesem Fall nur anteilig Schadensersatz leisten müsste.

OLG Celle, Az. 20 U 38/11

Angeleinter Hund beim einkaufen erschreckt Kundin

Ein Dackel wurde für das Einkaufen von seiner Besitzerin vor dem Laden angeleint. Als sich eine Kundin dem Gemüseladen näherte, sprang der Hund auf und rannte bellend auf sie zu. Dabei erschrak sich die Kundin, wich zurück und stürzte dabei. Die Kundin brach sich das Handgelenk und einen Lendenwirbel. Die Krankenkasse forderte in diesem Fall die Übernahme der entstandenen Behandlungskosten in Höhe von 6.500 Euro zu Recht von der Hundehalterin.

LG Coburg, Az. 13 O 150/11


Sturz durch unangebrachtes Ausweichen – keine Leistung

Ein Fahrradfahrer wollte einem bellenden Hund ausweichen, der jedoch von seinem Hundehalter am Halsband festgehalten wurde und verletzte sich beim Sturz. Die Richter meinten, sein Ausweichmanöver sei vollkommen übertrieben gewesen, weil der Hund gesichert war und sprachen dem verletzten Schüler keinerlei Leistungen zu. Denn die Hundehaftpflicht muss nicht für unangemessene Schreckreaktionen aufkommen.

LG Coburg, Az. 32 S 47/13

Kunde stürzt über liegenden Hund im Eingangsbereich

Ein Kunde zog sich erhebliche Verletzungen am Knie zu, als dieser über einen im Eingangsbereich schlafenden Schäferhund stolperte, der aufgrund seiner Größe einen erheblichen Teil desselbigen versperrte. Die Kundin forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 €. Der Hund gehörte einer Verkäuferin, die jetzt komplett für den Schaden aufkommen muss.

OLG Hamm, Az. 19 U 96/12

Hund beißt seinen Aufpasser

Der Nachbar, der häufig auf einen Rottweiler aufpaßte, wurde plötzlich angegriffen und schwer verletzt. Der Nachbar begehrte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil das für ihn eine Art Arbeitsunfall war. Da jedoch zwischen dem Hundehalter und dem Nachbarn kein Arbeitsverhältnis bestand, sondern das Aufpassen auf Gefälligkeit beruhte, wurde ein Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung verneint. Nur eine Hundehalterhaftpflicht würde in diesem Fall für Personenschäden aufkommen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 8 U 142/10

Nicht angeleinter Hund verusacht Fahrradfahrer Sturz

Eine Fahrradfahrerin stürzte, weil Sie – trotzt Leinenpflicht – einem nicht angeleinten Hund ausweichen wollte. Aufgrund der schweren Verletzungen verlangte sie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht gab dem statt.

Landgericht Tübingen, Az. 5 0 218/14

Hundehalter haftet auch für Schäden in Tierpension

Mit einer Abgabe des Hundes in einer Tierpension erlischt nicht automatisch die Haftung des Hundehalters: Als die Besitzerin der Tierpension den bei ihr untergebrachten Collie Mischling anleinen wollte, wurde sie von diesem in die Ober- und Unterlippe gebissen. Der Hund sollte gegen ein Entgelt für eine Dauer von 10 Tagen in der Pension bleiben. Die Besitzerin forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Hundehalterin. Der Richter gab dem statt, denn auch eine gewerbliche Risikoübernahme führe nicht automatisch dazu, dass der Hundehalter aus der Haftung entlassen ist.

BGH, Az. VI ZR 372/13

Eingreifen bei Hundebeisserei

Die Hundehalterin ging mit ihrem unangeleinten Hund am Strand spazieren, als ihnen ein anderer unangeleinter Hund entgegen trat. Als sich beide Hunde daraufhin in eine Beisserei verwickelten, mischte sich die Hundehalterin ein, ergriff Ihren Hund, um ihn vor den Bissen des anderen Hundes zu schützen. Daraufhin wurde sie von dem fremden Hund in den Unterarm gebissen. Sie verklagte die andere Hundehalterin auf Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro. Das Gericht sprach ihr allerdings nur 20% zu, weil laut Ansicht des Gerichts auch ihr ein Mitverschulden anzurechnen ist, weil sie ohne Schutzvorrichtung in den Hundestreit eingegriffen hat.

OLG Oldenburg, Az. 5 U 114/19

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