Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten und die dortigen Gegebenheiten kennen.
Die grüne Karte wird zusätzlich als Kfz-Versicherung Ausland benötigt. zum Kfz-Versicherung Vergleich >
- Grüne Versicherungskarte
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Kfz-Versicherung Ausland – Grüne Versicherungskarte
Da im Bereich der Kfz-Versicherung im Ausland andere Vorschriften gelten im Hinblick auf die Kfz-Versicherung und vor allem in Bezug auf die Höhe der Entschädigungsleistungen sollte man sich rechtzeitig vor einer Fahrt ins Ausland informieren.
Lassen Sie sich vor Ihrer Fahrt ins Ausland von Ihrer Kfz-Versicherung eine internationale Versicherungskarte (grüne Karte) ausstellen.
Mit der grünen Karte erhält der Versicherungsnehmer über seine Kfz-Versicherung, mindestens den im Ausland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Die grüne Versicherungskarte enthält u. a. auch Adressen, an die sich der Kunde bei einem Unfall in der Kfz-Versicherung im Ausland wenden kann.
Kfz-Versicherung Ausland – Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht ist im Ausland auf Europa begrenzt!
Bei Fahrten in`s Ausland – nach Russland bzw. die Türkei – muss in der Kfz-Haftpflicht auf die Grenzen des Geltungsbereiches geachtet werden.
So verläuft z. B. die Grenze Europas in der Türkei mitten durch Istanbul.
In Russland endet das geografische Europa am Uralgebirge.
Außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, wie z. B. die Kanarischen Inseln, fallen hingegen in den Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht. Die meisten Versicherer sind bereit den Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht vertraglich zu erweitern, sollte dies mal notwendig sein.
Kfz-Versicherung Ausland – Mindestversicherungssummen
Da die Mindestversicherungssummen im Ausland teilweise viel geringer sind als in Deutschland, ist es sehr empfehlenswert einen Auslandsschadenschutz in die Kfz Versicherung zu integrieren. Bei einem Unfall im Ausland werden Sie mit Auslandsschadenschutz so gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.
Kfz-Versicherung Ausland – Auslandsschadenschutz
Auch wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, ist es möglich,
dass Sie einige Kosten, wie z. B. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall selbst tragen müssen, weil die gegenerische Kfz-Versicherung im Ausland – je nach Besucherland – die Kosten nicht trägt.
Auch für diese Kosten würde der Auslandsschutz – wenn vereinbart – aufkommen.
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Das Themengebiet Kfz-Versicherung Ausland gehört zum Bereich Kfz-Versicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.
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- Kfz-Haftpflicht
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Kurzvideo: zur Kfz-Versicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)