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Kfz-Versicherung Ausland

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich gut vorbereiten und die dortigen Gegebenheiten kennen.

Kfz-Haftpflicht

Die grüne Karte wird zusätzlich als Kfz-Versicherung Ausland benötigt.

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  • Grüne Versicherungskarte
  • Geltungsbereich
  • Mindestversicherungssummen
  • Auslandsschadenschutz




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Kfz-Versicherung Ausland – Grüne Versicherungskarte

Da im Bereich der Kfz-Versicherung im Ausland andere Vorschriften gelten im Hinblick auf die Kfz-Versicherung und vor allem in Bezug auf die Höhe der Entschädigungsleistungen sollte man sich rechtzeitig vor einer Fahrt ins Ausland informieren.

Lassen Sie sich vor Ihrer Fahrt ins Ausland von Ihrer Kfz-Versicherung eine internationale Versicherungskarte (grüne Karte) ausstellen.

Mit der grünen Karte erhält der Versicherungsnehmer über seine Kfz-Versicherung, mindestens den im Ausland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Die grüne Versicherungskarte enthält u. a. auch Adressen, an die sich der Kunde bei einem Unfall in der Kfz-Versicherung im Ausland wenden kann.


Kfz-Versicherung Ausland – Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht ist im Ausland auf Europa begrenzt!

Bei Fahrten in`s Ausland – nach Russland bzw. die Türkei – muss in der Kfz-Haftpflicht auf die Grenzen des Geltungsbereiches geachtet werden.

So verläuft z. B. die Grenze Europas in der Türkei mitten durch Istanbul.

In Russland endet das geografische Europa am Uralgebirge.

Außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, wie z. B. die Kanarischen Inseln, fallen hingegen in den Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht. Die meisten Versicherer sind bereit den Geltungsbereich der Kfz-Haftpflicht vertraglich zu erweitern, sollte dies mal notwendig sein.


Kfz-Versicherung Ausland – Mindestversicherungssummen

Da die Mindestversicherungssummen im Ausland teilweise viel geringer sind als in Deutschland, ist es sehr empfehlenswert einen Auslandsschadenschutz in die Kfz Versicherung zu integrieren. Bei einem Unfall im Ausland werden Sie mit Auslandsschadenschutz so gestellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

kfz versicherung ausland

Kfz-Versicherung Ausland – Auslandsschadenschutz

Auch wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, ist es möglich,
dass Sie einige Kosten, wie z. B. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall selbst tragen müssen, weil die gegenerische Kfz-Versicherung im Ausland – je nach Besucherland – die Kosten nicht trägt.
Auch für diese Kosten würde der Auslandsschutz – wenn vereinbart – aufkommen.


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Das Themengebiet Kfz-Versicherung Ausland gehört zum Bereich Kfz-Versicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Kfz-Versicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Kfz-Versicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Kfz-Versicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Kfz-Versicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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