Über die Kfz-Versicherung haben Fahranfänger verschiedene Möglichkeiten einen günstigeren Einstieg zu erhalten.
Kfz-Versicherung Fahranfänger: Besondere Regelungen zur Kfz-Versicherung Zweitwagen. zum Kfz-Versicherung Vergleich >
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Kfz-Versicherung Fahranfänger SF Klasse
Fahranfänger werden in der Kfz-Versicherung grundsätzlich in die Klasse 0 eingestuft. Dies entspricht in der Kfz-Haftpflicht je nach Versicherer einem Beitragssatz von z. B. 110%. Viele Fahranfänger nutzen daher in der Kfz-Versicherung ein „Schlupfloch“! Sie versichern Ihr Fahrzeug über die Kfz-Versicherung der Eltern als Zweitwagen.
Kfz-Versicherung Fahranfänger – Zweitwagenregelung SF 1/2
Die Kfz-Versicherung Zweitwagen Regelung für Fahranfänger ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Fahranfänger beginnen in der Kfz-Versicherung dann nicht mit der Einstiegsklasse 0, sondern mit der Zwischenklasse SF ½ . Der Beitragssatz beträgt dann in der Kfz-Haftpflicht, je nach Versicherer, statt 110% nur 75%. Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung sind dann in diesem Fall Vater oder Mutter. Viele Versicherer verlangen dann in der Kfz-Versicherung jedoch auch die Eintragung des Halters auf Vater oder Mutter, eine abweichende Halterschaft ist in der Kfz-Versicherung vielfach unerwünscht. Später kann dann unter bestimmten Voraussetzungen der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung von den Eltern übertragen werden. Einige Versicherer bieten inzwischen dem jungen Fahranfänger auch ganz legal die Einstiegsklasse SF ½ an.
Voraussetzung in der Kfz-Versicherung ist meist, dass die Eltern ihr Fahrzeug bei derselben Gesellschaft versichert haben und der Vertrag der Eltern dort in einer SF Klasse ist, bei einigen Versicherern ist mind. die SF Klasse 2 vorgeschrieben.
Voraussetzungen Schadenfreiheitsklasse SF ½
- der Versicherungsnehmer ist seit mind. 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- der Versicherungsnehmer hat bereits ein Fahrzeug versichert, das sich in einer SF Klasse befindet ( bei einigen ist die SF Klasse 2 erforderlich )
- wenn auf den Ehegatten des Versicherungsnehmers bereits ein Fahrzeug zugelassen ist, das sich in einer SF Klasse befindet und der Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. ( evtl. auch hier, SF Klasse 2 erforderlich )
Weitere evtl. geforderte Voraussetzungen in der Kfz Versicherung müssen im Einzelfall bei dem jeweiligen Versicherer erfragt werden, da die Versicherer hier zusätzlichen Spielraum haben.
Trotzdem muss auch bei der SF Klasse ½ in der Kfz-Versicherung mit Zuschlägen gerechnet werden, z. B. dann, wenn der Fahranfänger unter 23 bzw. 25 Jahren alt ist. Auch hier sollte spezifisch auf die individuelle Situation abgestimmt, beim jeweiligen Versicherer Angebote eingeholt werden.
Kfz-Versicherung Fahranfänger SF 2
Im Einzelfall gibt es noch Anbieter, bei denen die Zweitwagen Regelung auch für Fahranfänger noch mit 55% + Zuschlag möglich ist, wenn sich das Erstfahrzeug bei derselben Kfz-Versicherung befindet.
Sollte hier Bedarf bestehen, können Sie sich auch gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen weiter!
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