Die Kfz-Versicherung Ausschlüsse betreffen:
- Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Schäden am versicherten Fahrzeug
- Ladungsschäden
- Rennveranstaltungen
- Vermögensschäden durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Vorsatz
Die hier genanten Ausschlüsse stehen generell bei allen Versicherungen fest und können auch nicht durch Zusätze oder teure Tarife ausgehebelt werden.
Abgesehen von den grundsätzlichen Ausschlüssen der Kfz-Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz auch verlieren, wenn er seine vertraglichen Pflichten bzw. Obliegenheiten verletzt. Dies hat zur Folge, dass die Versicherung den Schaden entweder nur teilweise reguliert oder eine Regulierung ablehnt. In der Praxis sehen insbesondere Obliegenheitsverletzungen oftmals so aus, dass die Kfz-Versicherung zwar erst einmal in Vorleistung tritt, Sie als Versicherungsnehmer jedoch in Regress nimmt.