Für die Rechtsschutzversicherung Kündigung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
- Rechtsschutz Widerruf
- Rechtsschutz Kündigung – Regulär
- Sonderkündigungsrecht
- Außerordentliche Kündigung
- Rechtsschutz Kündigung im Todesfall
- Doppelversicherung
Rechtsschutzversicherung Kündigung
Diese Regelung gilt auch für Altverträge, bzw. vor 2009 abgeschlossenen Verträge und für abgeschlossene 5-Jahres Verträge.
Eine Rechtsschutzversicherung Kündigung ist somit ganz regulär zum Ende des 3., 4., 5. Versicherungsjahres unter Berufung der neuen VVG Regelung möglich.
Achtung:
Manche Versicherungsunternehmen legen die neue Gesetzgebung etwas anders aus. Sie sind der Meinung, dass die 3-Jahresfrist erst ab dem 01.01.2009 anfängt zu laufen, dass hieße, Sie könnten einen Mehrjahresvertrag frühestens im Jahr 2012 kündigen, im Umkehrschluss hieße das aber auch, dass es einige Verträge gibt, dessen 5-Jahresfrist eher aufhört, als die neue 3-Jahres Regelung.
Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht gleich abschrecken! In Kürze wird mit Sicherheit ein neues Urteil gefällt, in dem die Handhabung des neuen VVG geklärt wird. Dieses Urteil wird dann für alle Versicherungsgesellschaften bindend sein.
Rechtsschutzversicherung Sonderkündigungsrecht Beitragsanpassung
Durch die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes ist ab dem 01.01.2009 bei einer Beitragsanpassung eine Rechtsschutzversicherung Kündigung möglich, wenn nicht eine Gegenleistung also z. B. Leistungsverbesserungen angeboten werden. Das Sonderkündigungsrecht zur Rechtsschutzversicherung Kündigung muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Beitragsanpassung bei der Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden.
>> zum Musterformular Rechtsschutzversicherung Sonderkündigungsrecht
Rechtsschutz außerordentliche Kündigung im Schadensfall
Die außerordentliche Rechtsschutzversicherung Kündigung ist erst möglich bei 2 Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres.
Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Leistung trotz Aussicht auf Erfolg, ist eine Rechtsschutzversicherung Kündigung bereits möglich, wenn es sich dabei um den 1. Schadensfall handelt – vorausgesetzt – der betroffene Rechtsschutzbereich war auch mitversichert.
Für alle ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen wird die bereits gezahlte Prämie anteilig zurückerstattet.
Ab dem 1.1.2009 gilt dies auch für alle Altverträge.
Die Rechtsschutzversicherung Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.
>> zum Musterformular außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung Kündigung im Todesfall des Versicherungsnehmers
Im Todesfall des Versicherungsnehmers genießen die mitversicherten Angehörigen in der Rechtsschutzversicherung noch Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit (gilt für den Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz). Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn, die Rechtsschutzversicherung wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt, bzw. die Angehörigen übernehmen die weitere Beitragszahlung. In diesem Fall werden die Angehörigen automatisch zum neuen Vertragspartner der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.
>> zum Musterformular der Kündigung im Todesfall
Rechtsschutzversicherung Doppelversicherung
Wenn beide Partner jeweils eine Rechtsschutzversicherung haben und zusammenziehen oder heiraten, kann nur die jüngere Rechtsschutzversicherung aufgehoben werden. Vor Aufhebung der Rechtsschutzversicherung, den Partner in den Vertrag mit den „älteren Rechten“ einschließen. Nichtverheiratete Paare müssen dafür Ihren Partner namentlich benennen, evtl. auch mit Geburtsdatum. Eine Doppelversicherung in der Rechtsschutzversicherung besteht allerdings nur, wenn beide die gleichen Leistungen in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen hatten, wenn z. B. beide eine Privat-Berufs-Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Hinzu kommt, dass darauf geachtet werden muss, dass die Rechtsschutzversicherung auch eine sog. Familienrechtsschutzversicherung ist und kein Single-Rechtsschutz.
>> zum Musterformular Aufhebung bei Doppelversicherung
Rechtsschutzversicherung Kündigungsformulare
Weiter vorgefertigte Rechtsschutz Musterbriefe und Vorlagen zum Download finden Sie bei unter: Rechtsschutzversicherung Formulare.
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Das Themengebiet Rechtsschutzversicherung Kündigung gehört zum Bereich Sachversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.