Der
Riester-Rente Mindestbeitrag beträgt bei Verdienern, in der Rentenversicherung 4% vom Vorjahresbrutto – abzüglich der staatlichen Förderung.
Riester-Rente Mindestbeitrag als Minimum
Wird weniger als der Riester-Rente Mindestbeitrag gezahlt, werden die Zulagen zur Riester-Rente nur anteilig ausgezahlt.
Riester-Rente Sockelbetrag
Bei z. B. einem sehr geringen Einkommen – Geringverdiener – und hohem Zulagenanspruch ist es bei der Riester-Rente möglich, dass bereits allein durch die Zulagen 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens erreicht werden, oder sogar übersteigen. Dann muss – um die volle Zulage zu erhalten – dennoch ein Riester-Rente Sockelbetrag geleistet werden.
Riester-Rente Sockelbetrag Höhe
Der Riester-Rente Sockelbetrag beträgt bei der Riester-Rente seit 2005 einheitlich 60 Euro im Jahr.
Jeder muss wenigstens 60 Euro im Jahr an Eigenbeiträgen leisten, um einen Anspruch auf Förderung zu erhalten, auch wenn dies vor einigen Jahren noch nicht der Fall gewesen ist.
Nehmen Sie alle Förderungen und berechnen Sie bei uns den Anspruch Ihrer Riester-Rente, auch möglich nur mit dem Mindestbeitrag als Zahlbeitrag.