Die überwiegende Mehrheit gehört zum förderberechtigten Personenkreis, nur eine relativ kleine Personengruppe gehört zum nicht förderberechtigten Personenkreis:
- Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind >>(Ausnahmen – Riester für Selbstständige)
- Angestellte und Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringverdiener ( Verdienst bis 400 Euro ), wenn Sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieher/innen einer Vollrente wegen Alters
- Bezieher/innen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, wenn Sie nicht wenigstens zeitweilig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren
- Bezieher/innen von Sozialhilfe
- freiwillig gesetzlich Rentenversicherte
- Studenten, die keinen Beitrag zur Rentenversicherung leisten
Auch, wenn man zum nicht förderberechtigten Personenkreis gehört, kann man trotzdem eine Riester-Rente abschließen – nur eben ohne Förderungsmöglichkeit. Dies kann für den einen oder anderen evtl. im Hinblick auf die Abgeltungssteuer interessant sein.