Die Unfallversicherung Einschlüsse sind z. B. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Unfalltod.
- Unfall Krankentagegeld
- Unfall Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten
- Unfalltod
Unfallversicherung Einschlüsse
Unfallversicherung Krankenhaustagegeld
Kommt man durch einen Unfall in ein Krankenhaus zur Behandlung, für die Dauer von mindestens 24 Stunden, besteht ein Anspruch auf Unfall Krankenhaustagegeld, wenn dieses in der privaten Unfallversicherung mit eingeschlossen wurde.
Das Unfall Krankenhaustagegeld wird in der privaten Unfallversicherung für eine stationäre Heilbehandlung in der Regel bis zu max. drei Jahre nach einem Unfall gezahlt, allerdings nicht für Sanatorium- oder Kuraufenthalte.
Unfallversicherung Genesungsgeld
Das Genesungsgeld kann zusammen mit dem Unfall Krankenhaustagegeld in der privaten Unfallversicherung eingeschlossen werden. Das Genesungsgeld wird solange gezahlt, wie auch Unfall Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage – in der Regel-.
Unfallversicherung kosmetische Operationen
Die Kosten für Kosmetische Operationen sind bei vielen Gesellschaften bis zu einem Betrag von z. B. 1.500 Euro in der privaten Unfallversicherung, beitragsfrei mitversichert. Auf Wunsch können die Kosten für kosmetische Operationen durch Zahlung eines geringen Mehrbeitrages erhöht werden. In der Unfallversicherung zu berücksichten ist dabei, dass evtl. auch Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Unfallversicherung Bergungskosten
Auch Bergungskosten sind bei vielen Gesellschaften in der Unfallversicherung mit z. B. 5.000 Euro beitragsfrei eingeschlossen. Zu den Bergungskosten zählen Such- oder Rettungsaktionen und der Transport ins nächst gelegene Krankenhaus. Zu den Bergungskosten zählen auch die Rückführungskosten ins Heimatland, wenn ein Tod durch Unfall im Ausland eintreten sollte.
Unfallversicherung Unfalltod
Bei einem Unfalltod wird in der privaten Unfallversicherung die vereinbarte Todesfallsumme fällig.
Bei Einschluss von Unfalltod wird die Todesfallsumme auch fällig, wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode führt.
Unfallverscherung Unfallrente
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt oder eine ausreichende Versicherungssumme mit der passenden Progression gewählt hat, benötigt eigentlich keine Unfallrente mehr. Bei den meisten Unfallversicherungen kommt eine Unfallrente erst zum Tragen, wenn ein Invaliditätsgrad von 50% erreicht wird, die ist eher selten der Fall, weil meistens der Invaliditätsgrad darunter liegt und dann die Unfallrente nicht zum Tragen käme. Wer allerdings einen besonders gefährdeten Beruf ausübt ober bei Kindern, sollte den Einschluss der Unfallrente überdacht werden, insbesondere dann, wenn eine Versicherung eine Unfallrente beispielsweise schon ab einem Invalidiätsgrad von 30% anbietet.
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