Die Unfallversicherung kündigen ist kein Problem, wenn man die entsprechenden Kündigungsfristen und Möglichkeiten kennt.
- Kündigungsformulare
- Unfallversicherung Widerruf
- Regulär kündigen
- Kündigen nach einem Schaden
- Mehrjahresverträge kündigen
- Doppelversicherung und Todesfall
Unfallversicherung kündigen
Die außerordentliche Unfallversicherung Kündigung ist auch dann möglich, wenn die Unfallversicherung eine Regulierung abgelehnt hat oder ein Rechtsstreit über den Entschädigungsanspruch entstanden ist.
Die Unfallversicherung kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, evtl. zuviel bezahlte Prämien müssen seit dem 01.01.2009 vom Versicherer erstattet werden, bzw. die Versicherungsprämie muss nur noch anteilig bezahlt werden.
Unfallversicherung kündigen bei Mehrjahresverträgen
Theoretisch ist eine Unfallversicherung Kündigung auch für alle Mehrjahresverträge zum Ende des 3. und danach jeden weiteren Versicherungsjahres möglich.
Unfallversicherung kündigen wegen Doppelversicherung
Eine klassische Doppelversicherung wie man sie aus der Privathaftpflicht oder der Hausratversicherung kennt, gibt es bei der Unfallversicherung nicht. Man darf ruhig mehrere Verträge haben, diese müssen jedoch jeweils bei der anderen Versicherung angegeben werden, wenn danach gefragt wird, ob bereits eine Unfallversicherung besteht. Im Leistungsfall wird jede Unfallversicherung separat leisten, aus diesem Grund wird eine Kündigung der Unfallversicherung wegen Doppelversicherung in der Regel auch nicht von der Versicherung akzeptiert.
Unfallversicherung kündigen im Todesfall
Ein Todesfall verursacht durch einen Unfall, muss der Versicherung innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Unfallversicherung kündigen – Musterformulare
Zu allen hier situationsbedingten Kündigungsmöglichkeiten finden Sie die vorgefertigten Musterformulare bei uns unter: Unfallversicherung Formulare |
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Das Themengebiet Unfallversicherung kündigen gehört zum Bereich Vorsorgeversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.