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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist eine geschickt verpackte Unfallversicherung.

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Fehler vermeiden, wie z. B. der Abschluss einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr.

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  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr FAQ
  • Mehrjahresverträge
  • Unfallrentenversicherung



Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr



Sollten Sie bei der Überprüfung Ihrer Versicherungsverträge auf eine solche „Prämienrückgewähr“ Versicherung stoßen, so raten wir Ihnen diese sofort kündigen, es sei denn, Sie möchten weiter unfallversichert bleiben und sind Teil- oder Vollinvalide und würden keinen entsprechenden Versicherungsschutz mehr bekommen.

Derartige Verträge sind zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahres) kündbar, Kündigungsfrist 3 Monate.


Unfallversicherung Mehrjahresverträge

Unser Tipp: Schließen Sie keine Mehrjahres-Verträge ab, die Sie dann auch mindestens 3 Jahre lang nicht kündigen können. Lassen Sie sich dabei auch nicht täuschen durch Rabatte auf teure Grundprämien.

Unfallrentenversicherung

Unser Tipp: Auch der Abschluß einer Unfallrentenversicherung ist zusätzlich oder eigenständig möglich, aber nicht sinnvoll.
In Verträgen der Unfallrentenversicherung ist zu berücksichtigen, dass erst dann eine Entschädigung aus der Versicherung erfolgt, sollte der Invaliditätsgrad 50 % betragen. Unterhalb dessen, geht man oft leer aus.


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Das Themengebiet Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gehört zum Bereich Vorsorgeversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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