Die Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind schwer miteinander zu vergleichen.
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfall und Berufsunfähigkeit Statistik
- Private und gesetzliche Unfallversicherung
- Private und gesetzliche Berufsunfähigkeit
- Praktische Beispiele
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung: Statistik
Zwischen einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es erhebliche Beitragsunterschiede.
Oft kostet eine Unfallversicherung nur 10% dessen, was Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeben müssten.
Die „Gesundheitsfragen“ bei einer Unfallversicherung sind lange nicht so umfangreich, wie bei der Berufsunfähigkeit. Sollte es dann auch noch Vorerkrankungen geben, gibt es vielfach gar nicht mehr die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern oder nur unter Ausschluss der Vorerkrankung und evtl.ist dann auch noch mit einem Risikozuschlag zu rechnen.
In sämtlichen Medien wird in erster Linie zur Berufsunfähigkeitsversicherung geraten, ganz besonders seitdem die gesetzliche Rentenversicherung allen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gestrichen hat.
Unterschied private – gesetzliche Unfallversicherung
Private – Gesetzliche Berufsunfähigkeit
Die nachstehende Grafik soll die Unterschiede zwischen privatem und gesetzlichen Schutz verdeutlichen:
Erläuterungen und Definitionen zur Grafik
*a – Berufsgenossenschaft:
Unfälle während der Arbeitszeit und auf dem direktem Weg von und zur Arbeit (Unfälle und anerkannte Berufskrankheiten).
*b – Gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Unfall / Krankheit):
Alle nach 1961 geborene erhalten nur noch eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn man weniger als 3 Std. am Tag arbeiten kann – ca. 38% vom Brutto. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn man noch zwischen 3 und 6 Std./Tag arbeiten kann. Berücksichtigt werden sämtliche Arbeiten, die man evtl. noch ausführen kann, ohne Rücksicht auf Stellung, Gehaltsansprüche und Arbeitsmarktlage.
*c – Private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht (mind. ununterbrochen 6 Monate lang).
Die o. g. Grafik dient lediglich zu Demonstrationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. rechtskräftige Aussagen.
Zwei praktische Beispiele, die die Situation verdeutlichen sollen:
Durch einen Unfall verlieren Sie beide Beine und sind auf den Rollstuhl angewiesen. Über die Unfallversicherung würden Sie eine hohe Invaliditätsentschädigung erhalten. Da Sie jedoch als Beruf den Bürokaufmann ausüben mit einer Schreibtischtätigkeit, heißt dies nicht, dass Sie gleichzeitig auch berufsunfähig sind und somit die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Tragen kommen würde.
Sie werden krank durch einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder durch Krebs. Aus der Unfallversicherung würden Sie keinerlei Leistungen erhalten, weil dies nicht als Unfall gilt. Aber die Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall die Berufsunfähigkeit anerkennen.
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