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Urteile: Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme

Viele Gerichte müssen sich mit den verschiedensten Problemen der Rechtsschutzversicherung auseinander setzen.

Urteile Rechtsschutzversicherung
Trotz einer Vollrechtsschutzversicherung entstehen Deckungslücken. Eine Absicherung für sämtliche Bereiche gibt es nicht.

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Rechtsschutzversicherung Urteile

Zu vielen Problemen mit der Rechtsschutzversicherung haben wir hier für Sie verschiedene Urteile zusammen gefaßt.

Kostenübernahme in der Rechtsschutzversicherung

Die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung kann sehr vielseitig sein, u. a. gehören dazu:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten
  • Dolmetscherkosten

In der Regel besteht freie Anwaltswahl, eine Kostenübernahme sollte jedoch unbedingt vorher geklärt werden.

§§ – Urteile Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme von Bußgeldverfahren
Kosten beim außergerichtlichen Vergleich
Kunstfehler durch Operation
Ansprüche durch Schneeballsystem
Streitigkeiten aus selbständige Tätigkeit des Partners
Kostenübernahme einer Revision
Streit durch Photovoltaikanlage

Kostenübernahme von Bußgeldverfahren

In der Rechtsschutzversicherung gibt es einen Ausschluss der den Bereich Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen umfasst, die sich im Eigentum des Versicherten befinden. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls Bußgeldverfahren, die in diesem Zusammenhang mit anstehen. Das Gericht bestätigte somit dass alle Streitigkeiten rund um diesen Bereich von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.

AG München, AZ. 262 C 88/08

Kosten beim außergerichtlichen Vergleich

Wird ein Vergleich geschlossen in dem allerdings größtenteils die Ansprüche durchgesetzt werden, müssen die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die Rechtsschutzversichererung wollte die Kosten im angemessenen Verhältnis quoteln, dadurch hätte der Kläger fast alle Kosten selber tragen müssen. Doch die Klausel § 5 III b ARB 94 in den Versicherungsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot (§307 I BGB) und ist vom Gericht als nichtig erklärt worden.

LG Hagen, AZ. 1 S 136/06

Kunstfehler durch Operation

Ein Patient suchte wegen Schmerzen das Krankenhaus auf. Bereits am nächsten Tag wurde er operiert und am gleichen Tag vor der OP durch einen Arzt aufgeklärt. Beim Patienten kam es zu schweren Komplikationen und er wurde impotent. Der Richter entschied, dass eine Aufklärung zu den Chancen und Risiken einer OP rechtzeitig vor der OP erfolgen muss und nicht erst am selbigen Tag.

AZ. 5 U 676/05


Ansprüche durch Schneeballsystem

Wer an sog. Schenkkreisen (eine Art von Schneeballsystem) teilnimmt, kann nicht auf Deckung der Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn es darum geht, Geld zurückzufordern, da diesbezüglich eine Art Spielcharakter vorliegt und bei Spielverträgen dieser Art keine Rechtsschutzversicherung leisten muss, dies gilt auch für Wettverträge.

Amtgericht Frankfurt a. Main Az. 29 C 50/07-86

Streitigkeiten aus selbständige Tätigkeit des Partners

Die Ehefrau sollte für die Finanzierung einer selbständigen Tätigkeit des Ehemannes aufkommen, der während der Trennungszeit, die privaten Konten überzogen hat, um die selbständige Tätigkeit zu finanzieren. Sie verlangte die Kostenübernahme Ihrer Familien und Verkehrs Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung lehnte ab, weil Streitigkeiten aus einer selbständigen Tätigkeit nicht versichert sind. Da die Ehefrau aber weder selbständig ist, noch am Betrieb des Mannes mitgewirkt hatte, greift der Ausschluss nicht und die Rechtsschutzversicherung muss die Deckung übernehmen entschied der Ombudsmann.

Az. 6577/2002-G


Kostenübernahme einer Revision

Hat die Rechtsschutzversicherung bereits zugesagt, die Kosten im Revisionsverfahren zu tragen, kann Sie diese Zusage hinterher nicht einfach widerrufen, wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg.

OLG Celle, Az. 3U 83/10

Streit durch Photovoltaikanlage

Auch der Einsatz einer Photovoltaikanlage fällt unter den Rechtsschutzversicherung Ausschlüssen: Planung oder Errichtung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder baulichen Anlagen. Die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung wegen einer mangelhaften Photovoltaikanlage, kann nur aus Kulanz erfolgen, weil die Rechtsschutzversicherung dazu nicht verpflichtet ist. (ARB 2005)

OLG Hamm, Az. 1-20 U 5/12

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Kurzvideo: zur Rechtsschutzversicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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