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Urteile: Rechtsschutzversicherung sonstiges

Viele Gerichte müssen sich mit den verschiedensten Problemen der Rechtsschutzversicherung auseinander setzen.

Urteile Rechtsschutzversicherung
Verschiedes kann in der Rechtsschutzversicherung strittig sein. Hier müssen Gerichte klären, ob die Rechtsschutzversicherung leisten muss.

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Rechtsschutzversicherung Urteile

Zu vielen Problemen mit der Rechtsschutzversicherung haben wir hier für Sie verschiedene Urteile zusammen gefaßt.

Rechtsschutzversicherung sonstiges

Nicht alle Punkte der Rechtsschutzversicherung sind eindeutig geklärt, dann hat das Gericht das letzte Wort. Verschiedene Musterurteile können helfen, den Rechtsanspruch durchzusetzen. Bestätigt das Gericht einen Leistungsanspruch besteht in der Regel in der Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl, eine Kostenübernahme sollte jedoch unbedingt vorher geklärt werden.

§§ – Urteile Rechtsschutzversicherung sonstiges

Rechtsschutzversicherung bei Sammelklage
Rechtsschutzversicherung Wartezeit rechtmäßig
Rechtsschutzversicherung Einschluss von Enkelkind
Rechtsschutzversicherung für Betreiber einer Photovoltaikanlage
Rechtsschutzversicherung Übernahme der Gerichtskosten
Rechtsschutzversicherung für Kapitalanlagen

Rechtsschutzversicherung bei Sammelklage

Eine Klausel in den Rechtsschutzbedingungen, die besagt, dass bei einer Sammelklage nur der von der Versicherung ausgesuchte Rechtsvertreter zugelassen wird, ist hinfällig, vor allem, wenn durch das selbe Ereignis eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern geschädigt wurde.

EuGH, Az. C-199/08

Rechtsschutzversicherung Wartezeit rechtmäßig

Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung gibt es in vielen Leistungsbereichen eine sog. Wartzeit (3 Monate) um den Fällen vorzubeugen, wo sich bereits ein Streit ankündigt und man aus diesem Grund noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Keine Wartezeiten gibt es in den Bereichen, die sozusagen nicht von vorne herein beeinflussbar sind, wie z. B. einem Verkehrsunfall. Ein Richter hat nun bestätigt, dass diese Wartezeit auch dann gilt, wenn eine weitere Leistung mithinzugenommen wird. In diesem Fall wurde der bestehende Vertrag umgestellt und um den Punkt Verwaltungsrecht erweitert.

OLG Karlsruhe, AZ. 12 U 89/07


Rechtsschutzversicherung Einschluss von Enkelkind

Auch wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt, sind Sie nicht über die Rechtsschutzversicherung der Großeltern versichert, sondern nach wie vor nur über den Vertrag der Eltern.

Kammergericht Berlin, Az. 6 U 175/08

Rechtsschutzversicherung für Betreiber einer Photovoltaikanlage

Dieses Urteil richtet sich an alle Betreiber einer Photovoltaikanlage. Unter dem Ausschluss der Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung: „sonstige selbständige Tätigkeit“ – fällt nicht das Betreiben einer Photovoltaikanlage, wenn die Einnanhmen nicht das Einkommen ersetzen – also berufsbedingt betrieben wird – und kein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich ist.

OLG Celle, Az. 8 U 131/10

Rechtsschutzversicherung Übernahme der Gerichtskosten

Das rechtzeitige Zahlen von Gerichtskosten ist nach erfolgter Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung, Sache der Rechtsschutzversicherung. Eine Fristenüberwachung vom Prozessbevollmächtigten ist hierzu nicht erforderlich.

LG Dortmund, Az. 2 S 8/11


Rechtsschutzversicherung für Kapitalanlagen

Die Rechtsschutzversicherung enthält eine Ausschlußklausel, wenn es um Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Kapitalanlagen geht, hierzu gehören u.a. Anleihen, Aktien, Immobilienfonds und Investmentfonds. Wurde man hier über den Tisch gezogen, gab es keinerlei Deckung von der Rechtsschutzversicherung, um sein Recht vor Gericht zu erstreiten. Nun hat der BGH mit zwei aktuellen Urteilen, diesen Ausschluss für unwirksam erklärt und die Rechtsschutzversicherung darf sich ab sofort auf diese Klausel nicht mehr berufen, weil die in der Rechtsschutzversicherung üblicherweise verwendete Aussage gegen das Transparenzgebot gemäß BGB § 307 Absatz 1 Satz 2 verstößt. Die Ausschlussklausel bezog sich auf den Ausschluss von „Effekten“ und „der Beteiligung von Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“.

BGB Az. IV ZR 84/12 und BGB Az. IV ZR 174/12

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Rechtsschutzversicherung Video

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Kurzvideo: zur Rechtsschutzversicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)





 

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