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Kraftfahrzeugversicherung

Informationen, Überblick und Vergleich zur Kraftfahrzeugversicherung!

Kraftfahrzeugversicherung
Die Kraftfahrzeugversicherung notwendiger Schutz für Fahrer und Insassen.



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  • Tarifgruppe
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  • Aufgaben
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Kraftfahrzeugversicherung FAQ

Die Versicherungspflicht für die Kraftfahrzeugversicherung ist geregelt im § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (§1 PflVG).

Kraftfahrzeugversicherung eVB

Demnach ist keine Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Deckungsübernahme einer Kfz-Versicherung in Form der eVB – elektronische Versicherungsbestätigung – möglich. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer niedrigen Geschwindigkeit eine relativ geringe Gefahr darstellen s.a. zulassungsfreie Fahrzeuge.


Kraftfahrzeugversicherung vorläufige Deckung

Mit der Anmeldung für das Kraftfahrzeug mittels eVB-Nummer besteht in der Kraftfahrzeugversicherung vorläufige Deckung für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Um eine vorläufige Deckung in der Teilkasko oder Vollkasko zu erhalten, muss dies im Versicherungsantrag schriftlich vereinbart werden – dafür ist allerdings eine Antragsaufnahme zwingend notwendig.

Kraftfahrzeugversicherung Tarifgruppe

Der Beitrag zur Kraftfahrzeugversicherung richtet sich nach der Typklasse, der Regionalklasse, der Tarifgruppe und verschiedenen Rabatten.
Bei der Tarifgruppe der Kraftfahrzeugversicherung wird unterschieden in:

Tarifgruppe A – Landwirtschaftliche Unternehmer
Tarifgruppe B – Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst
Tarifgruppe N – alle übrigen.

Für die Zuordnung in Berufsgrupe A ist in der Autoversicherung eine Bestätigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und für die Berufsgruppe B eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich.


Kraftfahrzeugversicherung Abmeldung

Bei einer Abmeldung der Kraftfahrzeugversicherung erhielt man früher eine Abmeldebescheinigung, die man der Kfz-Versicherung vorlegen musste, dies ist heute nicht mehr notwendig. Im Zuge der elektronischen Datenübermittlung, wird die Abmeldung des Kraftfahrzeugs automatisch an das Finanzamt und der Kfz-Versicherung weitergeleitet.

Kraftfahrzeugversicherung Aufgaben

Die Aufgabe der Kraftfahrzeugversicherung besteht nicht nur in der Befriedigung von Schadensersatzansprüchen, sondern auch in der Prüfung und ggfls. der Abwehr unberechtigter Ansprüche in einem Schadensfall. Aus diesem Grunde ist es für die Kraftfahrzeugversicherung von entscheidender Bedeutung, dass Sie ohne das Einverständnis der Kfz Versicherung von sich aus keinerlei Ansprüche des Unfallgegners anerkennen.

Kraftfahrzeugversicherung Unterschiede

In der Kraftfahrzeugversicherung bestehen nicht so große Leistungsunterschiede wie in der Teilkasko oder der Vollkasko. Die Kraftfahrzeugversicherung unterscheidet sich in:

BASIS TARIFE: die preiswerte Variante der Kfz-Versicherung.

– niedrige Deckungssumme von ca. 50 Mio. je Schadenfall
– evtl. ohne Mallorcapolice
– kein Rabattschutz bzw. Rabattretter
– schlechtere Einstufung im Schadensfall

Sog. Basistarife in der Autoversicherung sind oft reine Internetversicherer und unter dem Zusatz „24“
zu finden.

KOMFORT TARIFE: das Sorglospaket der Kfz Versicherung.

– Deckungssumme 100 Mio je Schadenfall.
– Mallorcapolice.
– evtl. Rabattschutz bzw. Rabattretter
– normale Einstufung im Schadensfall.

Kraftfahrzeugversicherung Berechnung

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Kfz-Versicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Kfz-Versicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen zum Leistungspektrum der Kfz-Versicherung an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zur Kfz-Versicherung als Entscheidungshilfe (2.39 min)



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