Beratung & Service: ✆ 05721 - 822 83

Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist die Grundlage für die Abrechnung in der Hundekrankenversicherung oder der Hunde-Op Versicherung.

Gebührenordnung für Tierärzte

Wichtige Tipps zur Gebührenordnung für Tierärzte.

zum Hunde-Op Versicherung Vergleich > zum Hundekrankenversicherung Vergleich >


  • Gebührenordnung für Tierärzte
  • Beispiele zum Abrechnungsverfahren




  • Hunde-Op Versicherung
  • mehr Informationen
  • Hundeversicherung Video

Gebührenordnung für Tierärzte

Ein wichtiges Tarifmerkmal in der Hundekrankenversicherung oder Hunde-Op Versicherung ist die versicherte Gebührenordnung für Tierärzte.
Je nachdem für welchen Anbieter zur Hundekrankenversicherung Sie sich entscheiden, ist in der Regel der 2-fache oder 3-fache GOT-Satz versichert und in seltenen Ausnahmen evtl. auch der 4-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte bzw. im besten Fall ohne Begrenzung auf einen GOT Satz.

Welchen Satz der Tierarzt aufgrund einer Behandlung mit Ihnen abrechnet, richtet sich nach dem Aufwand, den der Tierarzt hat. Für weniger aufwendige Behandlungen berechnet der Tierarzt den 1-fachen (er kann auch den 1,3 bzw. 1,5-fachen Satz berechnen) und für Standard-Behandlungen bzw. Operationen den 2-fachen GOT Satz. Wobei auch hier der Standort des Tierarztes wichtig ist. Befindet sich der Tierarzt in einem sehr ländlichen Gebiet, wird am häufigsten der 1- bis 2 fache Satz berechnet. Immer häufiger (vor allem in Ballungsgebieten), berechnet der Tierarzt jedoch den 3-fachen Satz oder in Notfällen (bzw. außerhalb der Sprechzeiten) den 4-fachen GOT Satz. Dann muss es sich jedoch um extrem aufwendige oder überdurchschnittlich lange Operationen mitten in der Nacht am Wochenende handeln. Dies heißt jedoch nicht, dass der Tierarzt in solchen Notfällen für alles den 3-bis 4-fachen Satz abrechnen kann, sondern nur für einzelne Posten.

Enthält der Vertrag oder Ihr Anbieter den Hinweis: in Notfällen auch 4-facher GOT – ist laut Standard nur der 3-fache GOT Satz versichert und Sie müssen den Notfall nachweisen, der in der Regel lebensbedrohlich sein muss, um die volle Kostenübernahme zu erhalten.
Mehr: zur Tierärzte-Gebührenordnung finden Sie hier

Beachten Sie auch dabei, dass in sog. Notfällen auch die Diagnostik so hoch abgerechnet werden kann, obwohl keine Operation oder aufwendige Behandlung notwendig ist.

Aufgrund der massiv gestiegenen Tierarztkosten kommt dies leider immer häufiger vor. Und da kann es schnell mal passieren, dass man bei einer Not-OP an Heiligabend auch mehrere Hundert Euro noch selbst bezahlen muss, wenn man nicht den entsprechenden GOT Satz abgesichert hat.


Beispiele zum Abrechnungsverfahren

  1. setzen einer Narkosespritze – 1-facher Satz
  2. komplizierte, aufwendige Zahnextraktionen – 2-facher Satz
  3. Nachbehandlung – Fäden ziehen – 1-facher Satz
  4. Untersuchung und Einschläferung – 1-facher Satz

Achtung: Auch wenn einige Versicherungen damit werben, einen höheren GOT Satz versichert zu haben, müssen Sie dort mit anderen Formen von „Selbstbeteiligungen“ rechnen. Dies wären z. B. die Nichtübernahme von Diagnostik Kosten, zu lange Wartezeiten (Schadensfälle in dieser Zeit müssen Sie dann komplett selbst bezahlen), zu niedrige Leistungsgrenzen oder zum Teil nichtversicherte Eingriffe.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, für welchen Tarif Sie sich entscheiden sollen, rufen Sie am besten den Tierarzt Ihres Vertrauens und eine Tierklinik in Ihrer Nähe an und fragen nach, wie in der jeweiligen Praxis am häufigsten abgerechnet wird.


zum Hunde-Op Versicherung Vergleich >

zum Hundekrankenversicherung Vergleich >

Das Themengebiet Gebührenordnung für Tierärzte gehört zum Bereich Hundeversicherung unter der Rubrik Tierversicherungen und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

Mehr zur: Hunde-OP Versicherung Ratgeber

Inhaltsverzeichnis zum Thema: Hunde-Op Versicherung

 


 
Mehr zur Hundekrankenversicherung:

 


 
Diese Themen könnten Sie vielleicht auch noch interessieren:

 

Hundeversicherung Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Hundeversicherung Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen an.
Unser Hundeversicherung Video klärt Sie über verschiedene Hundekrankheiten oder mögliche Operationen auf und weist auf deren Kosten hin.
Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: Hundevideo zur Hundeversicherung (3.09 min)

Hundekrankenversicherung oder Hunde-Op Versicherung? Einige unserer Tipps oder Fakten können Ihnen bei der Entscheidung helfen.




Kurzvideo: Hundevideo zur Hundehaftpflicht (2.54 min)

Wichtige Hinweise zur Pflichtversicherung und worauf man vor Vertragsabschluss achten sollte.




 

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
[Total: 113 Average: 3.4]
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter!