Wer nach Riester-Rente Ausland sucht, muss evtl. beruflich in´s Ausland oder möchte sogar seinen Wohnsitz in´s Ausland verlegen.
Grundsätzliche Regelungen und Bestimmungen zur Riester-Rente Ausland. zum Riester-Rente Vergleich >
- Förderungen
- Wohnsitz
- Grenzgänger
- Auszahlung
Riester-Rente Förderung im Ausland
Riester-Rente für Grenzgänger
Grenzgänger, die in einem Nachbarstaat arbeiten, sind in der Regel auch bei der Riester-Rente förderberechtigt. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in dem Staat, in dem sie arbeiten, rentenversicherungspflichtig. Die Pflichtmitgliedschaft in der ausländischen Rentenversicherung genügt, weil die Rentenversicherungssysteme aller an Deutschland angrenzenden Staaten dem deutschen Modell vergleichbar sind. Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, sind dagegen in der Regel bei der Riester-Rente nicht förderberechtigt.
Wohnsitz im Ausland – Auszahlung
Wird der Wohnsitz in der Auszahlungsphase der Riester-Rente ins Ausland verlegt, endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Damit ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich, so dass die erhaltene Förderung der Riester-Rente zurückgefordert wird. Die Rückzahlung wird auf Antrag gestundet. Die Tilgung des Rückforderungsbetrags erfolgt schrittweise, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag der Förderung auf Antrag erlassen werden.
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Das Themengebiet Riester-Rente Ausland gehört zum Bereich Rentenversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.