Gegenüber anderen Altersvorsorgeprodukten hat die
Riester-Rente ein paar einzigartige Besonderheiten zu bieten:
- Anspruch auf die Förderung haben insbesondere Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte sowie deren Ehepartner
- Die Verträge müssen zertifiziert sein (gilt nicht für Riester Verträge der betrieblichen Altersversorgung)
- Die Zusatzrente der Riester Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres order vor Beginn der Altersrente geleistet
werden
- Erwerbsunfähigkeitsschutz u. Hinterbliebenenabsicherung können in der Riester-Rente zusätzlich vereinbart werden
- Der Kunde erhält eine Garantie auf den
Kapitalerhalt seiner eingezahlten Beiträge
- Die Zusatzrente aus der Riester-Rente muss lebenslange Leistungen garantieren- entweder als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Leibrente. Eine Teilkapitalauszahlung der Riester Rente, bis zu einer Höhe von insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals, ist jedoch zulässig
- Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden auch nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angerechnet