Bei der Riester-Rente Steuer geht es auch um die Günstigerprüfung, die Steuerersparnis und die Sonderausgaben.

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Riester-Rente Steuer
Riester-Rente Anbieterbescheinigung
Der Anbieter schickt dem Anleger einmal jährlich eine Art Kontoauszug und die sog. Anbieterbescheinigung, in der alle wichtigen Daten zur Riester-Rente vermerkt sind. Die Anbieterbescheinigung fügt der Anleger für die Besteuerung seiner Riester Rente der Einkommensteuerklärung bei, um seine Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeitrag und Zulagen), als Sonderausgaben geltend zu machen. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der Steuererklärung> anhand der Belege, ob dem Anleger über die Zulagen hinaus auch noch ein Steuervorteil zusteht.
Jahre |
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Max. jährlich Sonderausgabenabzugsbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen |
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2006/2007 | 1.575 Euro | |
Seit 2008 | 2.100 Euro |
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