Das bereits angesparte Kapital kann im
Riester-Rente Todesfall vererbt werden. Bei der privaten Rentenversicherung hängt jedoch die Situation im Todesfall von der Vertragsgestaltung ab.
Riester-Rente Todesfall und Rentengarantiezeit
Ist eine Rentengarantiezeit in der Riester-Rente vereinbart, so erhält der Berechtigte z. B. der Ehegatte – auch im Todesfall -, die Riester-Rente bis zum Ende dieser Garantiezeit weiter. Wurde keine Garantiezeit vereinbart oder stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, erhalten die Erben keine Leistung im Todesfall. Es kann aber auch vereinbart werden, dass das Kapital aus der Riester-Rente an die Erben übergehen soll, für den Fall, dass der Vorsorgesparer bereits während der Ansparphase versterben sollte. In diesem Fall sind dann die staatlich erhalten Förderungen zur Riester-Rente, zurückzuzahlen.
Die Übertragung auf den Partner im Todesfall
Wird das Vermögen im Riester-Rente Todesfall auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, müssen die erhaltenen Förderungen nicht zurückgezahlt werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Riester-Rente des Ehegatten bereits länger bestehen muss und nicht erst, um diesen Zweck zu erfüllen, neu abgeschlossen wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass man von seinem verstorbenen Partner zuletzt nicht dauernd getrennt gelebt hat.