Die Rürup-Rente Steuer bezieht sich auf die Steuervorteile, Sonderausgaben, die nachgelagerte Besteuerung und den Auswirkungen.
Alles zur Rürup-Rente Steuer und den Auswirkungen im Kurzüberblick. zum Rürup-Rente Vergleich >
- Rürup-Rente Sonderausgaben
- Rürup-Rente nachgelagerte Besteuerung
- Nicht versicherungspflichtige Selbstständige
- Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen
- Rentenversicherung
- mehr Informationen
- Rentenversicherung Video
Rürup-Rente Sonderausgaben
Bei diesem Thema geht es um die Regelungen zur Rürup-Rente Steuer und wie sie steuerlich gefördert wird.
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur privaten
Rürup-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise bis zu max.:
– 20.000 Euro bei Ledigen
– 40.000 Euro bei Verheirateten
als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Die nachgelagerte Besteuerung
Die Beiträge zur Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Das heißt, Beiträge zur Rürup Rentenversicherung sind während des Erwerbslebens steuerfrei, Leistungen im Alter dagegen werden steuerpflichtig. Der Übergang hierzu ist schrittweise vorgesehen.
Beiträge werden ab dem Jahr 2025 bis zu 20.000 Euro ( 40.000 Euro ) voll abzugsfähig sein. Wer ab dem Jahr 2040 erstmals seine Rente bezieht, hat diese voll zu besteuern.
Die vollen jährlichen Abzugsbeträge können aber nur Selbständige und Freiberufler ausschöpfen, die nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Bei Arbeitnehmern vermindert sich der absetzbare Betrag nochmals um den Arbeitgeberanteil sowie den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nicht versicherungspflichtige Selbstständige
Für nicht versicherungspflichtige Selbstständige ist die Rürup-Rente die einzige Art, Steuervorteile für den Aufbau einer Privatrente zu erhalten. Den anderen Vorsorgewegen über Kapitallebens- oder Rentenversicherungen ist die Steuerbegünstigung in der Ansparphase entzogen. Vorausgesetzt wird hier natürlich, der Steuerplichtige hat aufgrund seines zu versteuernden Einkommens auch Steuern zu zahlen.
Bei der Rürup-Rente für Selbstständige gilt im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit:
Je höher das Einkommen, desto größer der Steuervorteil!
Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen
Jahr | steuerfreier Anteil in % |
max. absetzbarer Betrag | Im Jahr der Auszahlung Besteuerungsanteil % |
2009 | 68 | 13.600 | 58 |
2010 | 70 | 14.000 | 60 |
2011 | 72 | 14.400 | 62 |
2012 | 74 | 14.800 | 64 |
2013 | 76 | 15.200 | 66 |
2014 | 78 | 15.600 | 68 |
2015 | 80 | 16.000 | 70 |
2016 | 82 | 16.400 | 72 |
2017 | 84 | 16.800 | 74 |
2018 | 86 | 17.200 | 76 |
2019 | 88 | 17.600 | 78 |
2020 | 90 | 18.000 | 80 |
2021 | 92 | 18.400 | 81 |
2022 | 94 | 18.800 | 81 |
2023 | 96 | 19.200 | 81 |
2024 | 96 | 19.200 | 81 |
2024 | 98 | 19.600 | 85 |
2026 | 100 | 20.000 | 90 |
2035 | 100 | 20.000 | 95 |
2040 | 100 | 20.000 | 100 |
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Rürup-Rente
- Rürup-Rente Informationen
- Rürup-Rente Leistungen
- Rürup-Rente oder private Rente?
- Rürup-Rente Vorteile
- Rürup-Rente begünstigter Personenkreis
- Rürup-Rente Vorteile für Selbstständige
- Rürup-Rente im Überblick
- Rürup-Rente Voraussetzungen
- Rürup-Rente Einschlüsse
- Rürup-Rente Checkliste
- Rürup-Rente Steuer
- Rürup-Rente Übergangsregelung
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