Die Rürup-Rente Voraussetzungen sind an feste Vorschriften gebunden.

Die Rürup-Rente ist an bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen gebunden. zum Rürup-Rente Vergleich >
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Rürup-Rente Voraussetzungen
Die Rürup-Rente muss verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen, damit eine steuerliche Förderung bzw. Absetzbarkeit auch gegeben ist:
- Der Vertrag darf eine lebenslange monatliche Leibrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen
- Die Ansprüche aus einer Rürup Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar, allerdings kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder, wenn man für diese noch Kindergeld erhält, vereinbart werden
- Die Ansprüche aus einer Rürup Rente dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden
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Inhaltsverzeichnis zum Thema: Rürup-Rente
- Rürup-Rente Informationen
- Rürup-Rente Leistungen
- Rürup-Rente oder private Rente?
- Rürup-Rente Vorteile
- Rürup-Rente begünstigter Personenkreis
- Rürup-Rente Vorteile für Selbstständige
- Rürup-Rente im Überblick
- Rürup-Rente Voraussetzungen
- Rürup-Rente Einschlüsse
- Rürup-Rente Checkliste
- Rürup-Rente Steuer
- Rürup-Rente Übergangsregelung
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