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Rürup-Rente Steuer

Die Rürup-Rente Steuer bezieht sich auf die Steuervorteile, Sonderausgaben, die nachgelagerte Besteuerung und den Auswirkungen.

Rürup-Rente Steuer

Alles zur Rürup-Rente Steuer und den Auswirkungen im Kurzüberblick.

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  • Rürup-Rente Sonderausgaben
  • Rürup-Rente nachgelagerte Besteuerung
  • Nicht versicherungspflichtige Selbstständige
  • Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen




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Rürup-Rente Sonderausgaben

Bei diesem Thema geht es um die Regelungen zur Rürup-Rente Steuer und wie sie steuerlich gefördert wird.

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur privaten
Rürup-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise bis zu max.:

– 20.000 Euro bei Ledigen
– 40.000 Euro bei Verheirateten

als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.


Die nachgelagerte Besteuerung

Die Beiträge zur Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Das heißt, Beiträge zur Rürup Rentenversicherung sind während des Erwerbslebens steuerfrei, Leistungen im Alter dagegen werden steuerpflichtig. Der Übergang hierzu ist schrittweise vorgesehen.

Beiträge werden ab dem Jahr 2025 bis zu 20.000 Euro ( 40.000 Euro ) voll abzugsfähig sein. Wer ab dem Jahr 2040 erstmals seine Rente bezieht, hat diese voll zu besteuern.

Die vollen jährlichen Abzugsbeträge können aber nur Selbständige und Freiberufler ausschöpfen, die nicht in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Bei Arbeitnehmern vermindert sich der absetzbare Betrag nochmals um den Arbeitgeberanteil sowie den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.


Nicht versicherungspflichtige Selbstständige

Für nicht versicherungspflichtige Selbstständige ist die Rürup-Rente die einzige Art, Steuervorteile für den Aufbau einer Privatrente zu erhalten. Den anderen Vorsorgewegen über Kapitallebens- oder Rentenversicherungen ist die Steuerbegünstigung in der Ansparphase entzogen. Vorausgesetzt wird hier natürlich, der Steuerplichtige hat aufgrund seines zu versteuernden Einkommens auch Steuern zu zahlen.

Bei der Rürup-Rente für Selbstständige gilt im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit:

Je höher das Einkommen, desto größer der Steuervorteil!

Auswirkungen von Ein- und Auszahlungen

Jahr steuerfreier
Anteil in %
max. absetzbarer Betrag Im Jahr der Auszahlung
Besteuerungsanteil %
2009 68 13.600 58
2010 70 14.000 60
2011 72 14.400 62
2012 74 14.800 64
2013 76 15.200 66
2014 78 15.600 68
2015 80 16.000 70
2016 82 16.400 72
2017 84 16.800 74
2018 86 17.200 76
2019 88 17.600 78
2020 90 18.000 80
2021 92 18.400 81
2022 94 18.800 81
2023 96 19.200 81
2024 96 19.200 81
2024 98 19.600 85
2026 100 20.000 90
2035 100 20.000 95
2040 100 20.000 100



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Das Themengebiet Rürup-Rente Steuer gehört zum Bereich Rentenversicherung und wird über Ihren Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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