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Urteile: Hausratversicherung Einbruchdiebstahl

Viele Hausratversicherung Urteile müssen sich mit den verschiedensten Einbruchdiebstahlschäden auseinander setzen.

Urteile Hausratversicherung
Nicht jeder Einbruch/Diebstahlschaden ist in der Hausratversicherung ersatzpflichtig. Der Tathergang und die Beweise müssen ausreichend sein.

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Hausratversicherung Urteile

Je nach Schadensart – Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Einbruchdiebstahl – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

Hausratversicherung Einbruchdiebstahlschaden Definition

Passiert durch einen Einbruchdiebstahl ein Schaden an der Wohnungseingangstür, kommt die Hausratversicherung auch für etwaig entstandene Folgeschäden auf. Achtung: Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die eigene Wohngebäudeversicherung des Besitzers oder des Vermieters für den Schadens aufkommen muss! Die Leistungen der Hausratversicherung beziehen sich nach einem Schadensfall z. B. auf:

  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Aufräumungskosten
  • Reparaturmaßnahmen
  • Austausch und Ersatz

Für einen begründeten Anspruch, muss jedoch ein Einbruch/Diebstahlschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen.

§§ – Urteile Hausratversicherung Einbruchdiebstahlschaden

Einbruch Tresor gestohlen
Einbruchdiebstahl durch das Fenster
Einbruchdiebstahl, Fenster auf Kipp
Diebstahl in Sammelgarage
Hausratschaden durch Raub
Einbruch durch Katzenklappe
Fahrraddiebstahl
Einbruchdiebstahl Nachweis

Einbruch Tresor gestohlen

Ein Nachweis darüber dass der Tresor entwendet wurde, wird bei einem Hausratschaden weitaus weniger angezweifelt. Allerdings ist ein Nachweis über den Inhalt der sich im Tresor befindlichen Wertgegenstände oft nur möglich, wenn die Aussage durch Zeugen bekräftigt werden kann.

BGH, Az: V ZR 130/05

Einbruchdiebstahl durch das Fenster

Ein Einbruch incl. Diebstahl wurde ermöglicht, weil die Fenster in Kippstellung standen und keiner zu Haus war. Gerichtsurteil entschied bei diesem Hausratschaden gegen den Geschädigten, weil der Wohnungsmieter es dadurch dem Einbrecher zu einfach machte. Wer die Wohnung verlässt muss die Fenster und Türen fest verschließen.

AG Hattingen 21 C 60/93


Einbruchdiebstahl, Fenster auf Kipp

Wer ein Fenster auf Kippstellung lässt und erst Stunden später in der Nacht nach Hause kommt, hat im Falle eines Einbruchs keinen Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, weil er damit grob fahrlässig gehandelt hat. Hinzu kam bei diesem Hausratschaden, dass sich das Fenster besonders leicht öffnen ließ und sich im Erdgeschoß befand.

LG Düsseldorf, AZ. 11 O 205/06

Diebstahl in Sammelgarage

In einer etwa 5 KM vom Haus entfernten Sammelgarage wurden Go-Karts (Wert 9.000€) gestohlen. Die Hausratversicherung musste den Schaden nicht ersetzen, mit der Begründung, dass es dem Versicherungsnehmer aufgrund der Entfernung nicht möglich ist, die Garage von seinem Haus aus zu beobachten. Bei diesem Hausratschaden kam erschwerend hinzu, dass der Geschädigte keine schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Mitversicherung der Go-Karts vorlegen konnte.

LG Coburg, Az. 23 O 269/09

Hausratschaden durch Raub

Ein Raub – auch im Ausland – muss unverzüglich der Hausratversicherung gemeldet werden – entweder telefonisch oder per Fax, auch wenn keine Versicherungsscheinnummer zur Hand ist, sollte dieser Hausratschaden zumindest unter Angabe seines Namens gemeldet werden. Eine Anzeige erst zwei Monate später bedeutet eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

AG München, Az. 222 C 35329/06


Einbruch durch Katzenklappe

Ein Einbruch, möglich gemacht, durch das Vorhandensein einer Katzenklappe, kann den Versicherungsschutz kosten. Den Einbrechern war es durch diese möglich, den Entriegelungsgriff eines nahestehendens Fensters zu öffnen – grob fahrlässig – entschied der Richter.

AG Dortmund, Az. 433 C 10580/07

Fahrraddiebstahl

Weil ein Fahrradliebhaber, der sein gestohlenes Mountainbike aus Einzelteilen selbst angefertigt hatte, der Hausratversicherung keine Rechnungen der einzeln gekauften Teile vorlegen konnte, sondern eine im Nachhinein ausgefertigte Rechnung eines Händlers über ein komplettes Fahrrad in Höhe von 5.700 Euro einreichte, brauchte die Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl nicht ersetzen, weil das Gericht dieses Verhalten als Schummeln betrachtete, obwohl die Höhe der angegebenen Kosten durchaus stimmen kann, aber auch eine falsche Rechnung bei der Versicherung einzureichen, zählt zum Punkt arglistige Täuschung.

OLG Karlsruhe, Az. 12 U 86/10

Einbruchdiebstahl Nachweis

Manchmal wird von der Versicherung bezweifelt, dass wirklich ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Vorteilhaft wäre es dann, wenn der ausgehebelte Profilzylinder der Wohnungstür am Tatort gefunden wird, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, um den Tatbestand des Einbruchdiebstahls zu beweisen, denn oftmals wird dieser vom Täter mitgenommen, um Spuren zu verwischen.

OLG Hamm, I-20 U 62/11

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Kurzvideo: zur Hausratversicherung als Entscheidungshilfe (2.15 min)





 

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