Die Bausparen Förderung macht einen Bausparvertrag so attraktiv, auch wenn der Arbeitgeber keine VWL Leistungen zahlt.
- Bausparen VWL Leistungen
- 2 VWL Verträge
- Arbeitgeber zahlt keine VWL
- VWL Leistungen Abgeltungssteuer
- Bausparen Förderung Überblick
Bausparen Förderung
Den Vertrag reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in der Personalabteilung ein, der Arbeitgeber überweist dann die entsprechenden gewünschten Beiträge, die er natürlich von Ihrem Lohn abzieht. Für einen förderfähigen Vertrag ist es ausreichend, dass lediglich Ihr Arbeitgeber die Zahlbeiträge anweist und dies kann auch nicht vom Arbeitgeber verweigert werden.
Bausparen Förderung: Vermögenswirksame Leistungen und Abgeltungssteuer
Leider sind vermögenswirksame Leistungen trotz der Förderung ebenfalls von der Abgeltungssteuer betroffen, d. h. wenn Sie Ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, werden bei Fälligkeit, bzw. Auszahlung ganz automatisch pauschal rund 28% Abgeltungssteuer vom entsprechendem Institut abgeführt.
Überblick: Bausparen Förderung
Bausparen | AN Sparzulage | Auf höchstens | WoPg | Verst. Einkommen |
9% | 470 € / Jahr | 8,8% | ||
Ledige | 700 € | 35.000 € | ||
Verheiratet | 1.400 € | 70.000 € | ||
Wertpapiersparen |
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Wertpapiere | AN Sparzulage | Auf höchstens | WoPg | Verst. Einkommen |
18% | 400 € / Jahr | |||
Ledige | 17.900 € | |||
Verheiratet | 35.800 € |
Hinweis: WoPg = Wohnungsbauprämie
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Das Thema Bausparen Förderung gehört zum Bereich Kredit und Finanzen und wird im Rahmen von Versicherungen über Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.