Die Bausparen Wohnungsbauprämie ist vor allem mit bestimmten Einkommensgrenzen verbunden, die nicht überschritten werden dürfen.
Der Erhalt von Wohnungsbauprämie, ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. zum Bausparvergleich >
- Bausparen Wohnungsbauprämie
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- Wohnungsbauprämie Antrag
Bausparen Wohnungsbauprämie
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nur noch für laufende Verträge bzw. für die bis zum Jahr 2008 abgeschlossenen Verträge, unabhängig vom gewählten Verwendungszweck. Ab 2009 wird die Wohnungsbauprämie bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch jungen Leuten unter 25 Jahren gewährt, bei allen anderen ist der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung erforderlich.
Bausparen Wohnungsbauprämie – Antrag
Die Wohnungsbauprämie muss nach Ablauf jeden Sparjahres beantragt werden. Die Auszahlung der beantragten Wohnungsbauprämien auf den Bausparvertrag, erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist und bei erfolgter Zuteilung.
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Das Thema Bausparen Wohnungsbauprämie gehört zum Bereich Kredit und Finanzen und wird im Rahmen von Versicherungen über Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.