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Bausparen Förderung

Die Bausparen Förderung macht einen Bausparvertrag so attraktiv, auch wenn der Arbeitgeber keine VWL Leistungen zahlt.

Bausparen
Unter Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten, kann ein Bausparvertrag sehr lukrativ sein.

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  • Bausparen VWL Leistungen
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  • Arbeitgeber zahlt keine VWL
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Bausparen Förderung



Den Vertrag reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber in der Personalabteilung ein und der Arbeitgeber überweist dann die entsprechenden gewünschten Beiträge, die er natürlich von Ihrem Lohn abzieht. Für einen förderfähigen Vertrag ist es ausreichend, dass lediglich Ihr Arbeitgeber die Zahlbeiträge anweist und dies kann auch nicht vom Arbeitgeber verweigert werden.

Bausparen Förderung: Vermögenswirksame Leistungen und Abgeltungssteuer

Leider sind vermögenswirksame Leistungen trotz der Förderung ebenfalls von der Abgeltungssteuer betroffen, d. h. wenn Sie Ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, werden bei Fälligkeit, bzw. Auszahlung ganz automatisch pauschal rund 28% Abgeltungssteuer vom entsprechendem Institut abgeführt.

Überblick: Bausparen Förderung

Förderung Bausparen Überblick

Bausparen AN Sparzulage Auf höchstens WoPg Verst. Einkommen
9% 470 € / Jahr 8,8%
Ledige 700 € 35.000 €
Verheiratet 1.400 € 70.000 €
Wertpapiersparen
Wertpapiere AN Sparzulage Auf höchstens WoPg Verst. Einkommen
18% 400 € / Jahr
Ledige 17.900 €
Verheiratet 35.800 €

Hinweis: WoPg = Wohnungsbauprämie


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Das Thema Bausparen Förderung gehört zum Bereich Kredit und Finanzen und wird im Rahmen von Versicherungen über Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.

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