Ein Bausparvertrag über vermögenswirksame Leistungen wird nicht von jedem Arbeitgeber gefördert.
Ein Bausparvertrag kann auch vollständig über vermögenswirksame Leistungen angelegt werden. zum Bausparvergleich >
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Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen Zuzahlung durch Arbeitgeber
Die Zuzahlung des Arbeitgebers für vermögenswirksame Leistungen ist, in der Privatwirtschaft, eine freiwillige Angelegenheit, bei Gewerkschaftsmitgliedern ist die Höhe der Zuzahlung des Arbeitgebers im Tarifvertrag geregelt. Aber auch wenn der Arbeitgeber keinerlei Zuzahlung zu den vermögenswirksamen Leistungen leistet, kann trotzdem ein Vertrag vom Arbeitnehmer abgeschlossen werden, um zumindest die Förderung vom Staat nicht zu verschenken.
Ein sog. VL Vertrag, ist der Vertrag allein schon durch die Tatsache, daß der Arbeitgeber die Beiträge des Arbeitnehmers direkt auf den abgeschlossenen Vertrag überweisen muss, auch wenn der Arbeitgeber sich nicht daran beteiligt.
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Das Thema Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen gehört zum Bereich Kredit und Finanzen und wird im Rahmen von Versicherungen über Verbraucherforum Versicherungsmakler e.K. angeboten.