Fragen und Antworten zum Bausparvertrag: Rendite, Zinsen, Wartezeit
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- Bausparvertrag Wartezeit
- Bausparvertrag Rendite
- Bausparvertrag Übersparung + Darlehensverzicht
Bausparvertrag Abschlussgebühr
Bausparvertrag Wartezeit
Die Zuteilung vom Bausparvertrag erfolgt nicht allein dadurch, dass das Mindestbausparguthaben erreicht ist, sondern ist auch abhängig davon, wie viel Geld den Bausparkassen zu dem besagten Auszahlungszeitpunkt zur Verfügung steht. Die Dauer der Wartezeit kann nicht verlässlich vorausgesagt werden und ist sogar gesetzlich untersagt!
Die Mindestwartezeit im Bausparvertrag ist gesetzlich geregelt und beträgt – 18 Monate nach Abschluss.
Bausparvertrag Rendite
Liegt man unterhalb der Einkommensgrenze – für die Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer Sparzulage – wählt man einem Bausparvertrag mit dem höchstmöglichem Guthabenzins und schöpft zusätzlich alle Fördertöpfe voll aus, somit ist selbst bei einem Bausparvertrag eine Rendite von bis zu 6% möglich!
Bausparvertrag Übersparung
Wird ein Bausparvertrag nach Erreichen des Mindestguthabens weiterhin bespart, verringert sich der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.
Bausparvertrag Darlehensverzicht
Auch wenn das Geld im Bausparvertrag nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird, dürfen Sie bei Verzicht auf das Darlehen, alle Bausparförderungen behalten.
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