Einige Gerichtsurteile müssen sich mit den verschiedensten Problemen der Bausparkassen befassen.

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Bausparen Urteile
Je nach Schadensart – Zuteilung, Kündigung oder sonstiges – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.
§§ – Urteile Bausparen sonstiges
Urteile Bausparen – Abschlussgebühr rechtmäßig
Bausparen Abschlussgebühr rechtmäßig 2
Gebühren der Bausparkasse für Wertermittlung unrechtmäßig
Darlehensgebühr bei Bausparvertrag unrechtmäßig
Anspruch auf Zinsen besteht auch bei übersparten Bausparvertrag
Urteile Bausparen – Abschlussgebühr rechtmäßig
Die bei Vertragsabschluss berechnete Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig. Ein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB sei nicht festzustellen.
LG Heilbronn, AZ 60341/08 Bm
Bausparen Abschlussgebühr rechtmäßig 2
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit zur Abschlussgebühr beim Bausparvertrag bestätigt. Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse für den Vertrieb neuer Verträge und käme somit auch den Bausparern zugute, weil eine frühe Zuteilung des Bausparvertrages nur möglich sei, wenn die Bausparkasse auch die Möglichkeit dazu hat, neue Kunden und neue laufende Verträge gewinnen zu können.
Bundesgerichtshof, AZ XI ZR 3/10
Ein weiteres Urteil zur Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen der Bausparkasse Schwäbisch Hall
OLG Stuttgart, Az. 2 U 30/09
Gebühren der Bausparkasse für Wertermittlung unrechtmäßig
Die Bausparkasse darf keine Gebühren für die Wertermittlung einer Immobilie nehmen, weil die Wertermittlung ausschließlich im Interesse der Bausparkasse angefertigt wird und nicht für den Kunden bestimmt ist.
Wer bereits Schätzgebühren zahlen musste, kann diese von der Bausparkasse zurück verlangen.
OLG Celle, AZ 13 W 49/10
Darlehensgebühr bei Bausparvertrag unrechtmäßig
Die Bausparkasse darf keine Gebühren für ein Bauspardarlehen verlangen. Wer bereits Gebühren dafür bezahlt hat, kann diese zurück fordern, sofern der Anspruch noch nicht verjährt ist. Betroffen sind damit z. Zeit Darlehensverträge, die nach 2014 beantragt wurden.
Auch wenn diese Klausel noch im Bausparvertrag drin steht, müssen die Bausparkunden, die erst in der Zukunft ein Darlehen beantragen, die Gebühren nicht bezahlen.
BGH, AZ XI ZR 552/15
Anspruch auf Zinsen besteht auch bei übersparten Bausparvertrag
Bausparer, die keine Klausel in Ihrem Vertrag haben, dass ein bestehendes Guthaben nur bis zum Erreichen der Bausparsumme zinsberechtigt sei, haben weiterhin einen Anspruch auf Zinsen, auch wenn der Bausparvertrag bereits überspart ist.
Amtsgericht Karlsruhe, AZ 12 C 222/12
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