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Urteile: Bausparen sonstiges

Einige Gerichtsurteile müssen sich mit den verschiedensten Problemen der Bausparkassen befassen.

Urteile Bausparen

Musterurteile zu Bausparverträgen und Bausparkassen.

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Bausparen Urteile

Je nach Schadensart – Zuteilung, Kündigung oder sonstiges – haben wir hier verschiedene Urteile für Sie zusammen getragen.

§§ – Urteile Bausparen sonstiges

Urteile Bausparen – Abschlussgebühr rechtmäßig
Bausparen Abschlussgebühr rechtmäßig 2
Gebühren der Bausparkasse für Wertermittlung unrechtmäßig
Darlehensgebühr bei Bausparvertrag unrechtmäßig
Anspruch auf Zinsen besteht auch bei übersparten Bausparvertrag

Urteile Bausparen – Abschlussgebühr rechtmäßig

Die bei Vertragsabschluss berechnete Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ist zulässig. Ein Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB sei nicht festzustellen.

LG Heilbronn, AZ 60341/08 Bm

Bausparen Abschlussgebühr rechtmäßig 2

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit zur Abschlussgebühr beim Bausparvertrag bestätigt. Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse für den Vertrieb neuer Verträge und käme somit auch den Bausparern zugute, weil eine frühe Zuteilung des Bausparvertrages nur möglich sei, wenn die Bausparkasse auch die Möglichkeit dazu hat, neue Kunden und neue laufende Verträge gewinnen zu können.

Bundesgerichtshof, AZ XI ZR 3/10


Ein weiteres Urteil zur Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen der Bausparkasse Schwäbisch Hall

OLG Stuttgart, Az. 2 U 30/09

Gebühren der Bausparkasse für Wertermittlung unrechtmäßig

Die Bausparkasse darf keine Gebühren für die Wertermittlung einer Immobilie nehmen, weil die Wertermittlung ausschließlich im Interesse der Bausparkasse angefertigt wird und nicht für den Kunden bestimmt ist.
Wer bereits Schätzgebühren zahlen musste, kann diese von der Bausparkasse zurück verlangen.

OLG Celle, AZ 13 W 49/10

Darlehensgebühr bei Bausparvertrag unrechtmäßig

Die Bausparkasse darf keine Gebühren für ein Bauspardarlehen verlangen. Wer bereits Gebühren dafür bezahlt hat, kann diese zurück fordern, sofern der Anspruch noch nicht verjährt ist. Betroffen sind damit z. Zeit Darlehensverträge, die nach 2014 beantragt wurden.
Auch wenn diese Klausel noch im Bausparvertrag drin steht, müssen die Bausparkunden, die erst in der Zukunft ein Darlehen beantragen, die Gebühren nicht bezahlen.

BGH, AZ XI ZR 552/15

Anspruch auf Zinsen besteht auch bei übersparten Bausparvertrag

Bausparer, die keine Klausel in Ihrem Vertrag haben, dass ein bestehendes Guthaben nur bis zum Erreichen der Bausparsumme zinsberechtigt sei, haben weiterhin einen Anspruch auf Zinsen, auch wenn der Bausparvertrag bereits überspart ist.

Amtsgericht Karlsruhe, AZ 12 C 222/12

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Bausparen Video

Lassen Sie sich von unseren kurzweiligen Bausparen Video inspirieren und schauen Sie sich wichtige Informationen an. Unsere Videos sind mit Ton und Hintergrundmusik hinterlegt. Bitte schalten Sie Ihre Lautsprecher am Computer an. Wenn Sie mit der Maus auf dem jeweiligen Video nach unten scrollen, können Sie das Video auch jederzeit abbrechen.

Kurzvideo: zum Bausparen als Entscheidungshilfe (2.20 min)





 

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